Es muss immer der Geldwert der Unterhaltsleistung eingetragen werden,
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
§ 33 wo trägt man ein?
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Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDas ist aber doch nicht neu, ...[/B]
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Dass noch nicht mal eine Fehlermeldung kommt, wenn bei "Höhe der Unterhaltszahlung" nichts eingetragen wird, ist ein echtes Manko.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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