Es muss immer der Geldwert der Unterhaltsleistung eingetragen werden,
			
		
	Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
§ 33 wo trägt man ein?
				
					Einklappen
				
			
		
	X
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 Das ist aber doch nicht neu, man muss den Unterhalt in Höhe des (ggf. anteiligen) Grundfreibetrags bei Haushaltszugehörigkeit nur nicht belegen.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 
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 Das mag sein, es ist trotzdem unglücklich, dass es in dem Formular ausdrücklich "Höhe der Unterhaltszahlung" heißt. Das erweckt den Eindruck, dass hier bei einem ausschließlich durch Sachleistungen - wie die Gewährung von Unterkunft und Verpflegung - erbrachten Unterhalt nichts einzutragen ist, zumal die Zugehörigkeit der unterstützten Person zum eigenen Haushalt des Steuerpflichtigen an anderer Stelle abgefragt wird. Diese Fälle sind doch sehr häufig, insbesondere wenn volljährige Kinder nach Auslaufen des Kindergeldanspruches noch zu Hause wohnen und durchgefüttert werden. Dass noch nicht mal eine Fehlermeldung kommt, wenn bei "Höhe der Unterhaltszahlung" nichts eingetragen wird, ist ein echtes Manko.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDas ist aber doch nicht neu, ...[/B]
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 Da gebe ich dir recht. Es müsste wenigstens eine Meldung kommen, dass das Feld nicht leer bleiben darf.Dass noch nicht mal eine Fehlermeldung kommt, wenn bei "Höhe der Unterhaltszahlung" nichts eingetragen wird, ist ein echtes Manko.
 
 Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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