Hallo zusammen,
im vergangenen Jahr habe ich die Kleinunternehmerregelung genutzt, bis mir das Finanzamt Ende letzten Jahres mitteilte, dass ich rückwirkend zum 1. Januar 2023 umsatzsteuerpflichtig bin. Meine Frage ist, wie ich nun am besten vorgehen soll. Für das aktuelle Jahr plane ich, die Umsatzsteuer voranzumelden. Für das vergangene Jahr beabsichtige ich, die Umsatzsteuerzahllast zusammen mit der Abgabe der jährlichen Umsatzsteuererklärung Anfang September zu begleichen. Ist dieses Vorgehen korrekt? Oder wird die Abgabe bereits als verspätet angesehen?
Herzlichen Dank für die Aufklärung
im vergangenen Jahr habe ich die Kleinunternehmerregelung genutzt, bis mir das Finanzamt Ende letzten Jahres mitteilte, dass ich rückwirkend zum 1. Januar 2023 umsatzsteuerpflichtig bin. Meine Frage ist, wie ich nun am besten vorgehen soll. Für das aktuelle Jahr plane ich, die Umsatzsteuer voranzumelden. Für das vergangene Jahr beabsichtige ich, die Umsatzsteuerzahllast zusammen mit der Abgabe der jährlichen Umsatzsteuererklärung Anfang September zu begleichen. Ist dieses Vorgehen korrekt? Oder wird die Abgabe bereits als verspätet angesehen?
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