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Rückwirkend umsatzsteuerpflichtig

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    Rückwirkend umsatzsteuerpflichtig

    Hallo zusammen,

    im vergangenen Jahr habe ich die Kleinunternehmerregelung genutzt, bis mir das Finanzamt Ende letzten Jahres mitteilte, dass ich rückwirkend zum 1. Januar 2023 umsatzsteuerpflichtig bin. Meine Frage ist, wie ich nun am besten vorgehen soll. Für das aktuelle Jahr plane ich, die Umsatzsteuer voranzumelden. Für das vergangene Jahr beabsichtige ich, die Umsatzsteuerzahllast zusammen mit der Abgabe der jährlichen Umsatzsteuererklärung Anfang September zu begleichen. Ist dieses Vorgehen korrekt? Oder wird die Abgabe bereits als verspätet angesehen?

    Herzlichen Dank für die Aufklärung

    #2
    Wenn du steuerlich nicht beraten bist, musst du die Erklärungen 2023 zum 02.09.2024 einreichen. Ob das FA schon vorher eine USTjahreserklärung 2023 will, solltest du mit diesem klären. Was steht denn auf dem Schreiben? Will das FA vierteljährliche oder monatliche Voranmeldungen?

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      #3
      Hallo Kloebi,

      vielen Dank für Deine schnelle Rückmeldung. Im Schreiben stand nur, dass ich ab dem 1. Januar 2023 der Regelbesteuerung unterliege, da der Gesamtumsatz den Betrag von 22.000 Euro übersteigt. Es wurden keine Fristen genannt. Gehe davon aus, dass ich vierteljährlich die Umsatzsteuer zahlen muss, da die Umsatzsteuerzahllast unter 7.500 Euro liegt

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        #4
        Hast du die Umsatzgrenze von 22.000,00 € denn bereits 2022 überschritten ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Hast du die Umsatzgrenze von 22.000,00 € denn bereits 2022 überschritten ?
          So muss es wohl gewesen sein. Und Ende 2023 wusste das Finanzamt wahrscheinlich auch gar nicht, wie hoch der Umsatz 2023 ist.


          Zitat von Kristina N. Beitrag anzeigen
          HGehe davon aus, dass ich vierteljährlich die Umsatzsteuer zahlen muss, da die Umsatzsteuerzahllast unter 7.500 Euro liegt
          Du kannst für 2022 die Befreiung von der Abgabe der Voranmeldungen beantragen, denn die Steuer 2022 war ja bei Null. Wahrscheinlich reicht es, zu warten, ob Voranmeldungen angefordert werden, denn da geht eigentlich immer ein Schreiben raus.

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            #6
            @L. E. Fant Herzlichen Dank für die Rückmeldung! Das hilft und beruhigt mich sehr

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