Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

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  • hjhkl43
    Neuer Benutzer
    • 25.02.2023
    • 12

    #1

    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

    Guten Abend,

    in der (unverbindlichen) Berechnung durch das Programm ist o.a. Betrag i.H.v. 4.260,-- für 2023, der eigentlich autom. berücksichtigt wird, nicht eingeflossen.Dementsprechend ist das Berechnungsergebnis "enttäuschend".

    Hat jemand das gleiche Problem bzw. ist ein Programmfehler bekannt ?
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Das steht und fällt wahrscheinlich mit Deinen Eingaben.

    Hallo, ich bin seit dem 1.6.2023 alleinerziehend mit einem Sohn und habe in der Anlage Kind unter "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" die entsprechenden Angaben gemacht. Ich bin in Teilzeit berufstätig und soll nun trotzdem fast 600 € nachzahlen. Auch wenn ich den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende

    Kommentar

    • Telepeter
      Erfahrener Benutzer
      • 17.02.2023
      • 1484

      #3
      Bedauerlicherweise kommt da keine Fehlermeldung sondern der Freibetrag fällt einfach unter den Tisch. Also genau schauen ob alle Zeilen an der Stelle korrekt ausgefüllt wurden.

      Kommentar

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