Hallo allerseits, und vielen Dank vorab! Dieses Forum hat mir schon oft geholfen... Diesmal stelle ich selbst eine Frage, weil ich keine Antwort finden konnte.
Im letzten Jahr habe ich von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt (durch Eintritt in die KSK).
In der Anlage Vorsorgeaufwand möchte ich daher unter anderem hier Angaben machen:
2 - Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
3 - Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung
Ich war in den ersten drei Monaten noch privat, danach aber gesetzlich versichert.
Ich bekomme folgende Fehlermeldung und kann das Formular daher nich versenden:
"Neben Eingaben zur gesetzlichen Basiskranken- und sozialen Pflegeversicherung wurden alleinige Eingaben zur privaten Krankenversicherung vorgenommen. Sollte es sich hierbei um Beiträge für Wahlleistungen oder Zusatzversicherungen handeln, sind diese nicht bei den Angaben zur privaten Krankenversicherung, sondern bei den über die Basisabsicherung hinausgehenden Beiträgen zu Krankenversicherungen (zum Beispiel für Wahlleistungen, Zusatzversicherung) einzutragen (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A)."
Falls irgendjemand eine zündende Idee oder am besten gleich die Lösung parat hat, wäre das wunderbar.
Vielen lieben Dank!
Im letzten Jahr habe ich von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt (durch Eintritt in die KSK).
In der Anlage Vorsorgeaufwand möchte ich daher unter anderem hier Angaben machen:
2 - Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
3 - Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung
Ich war in den ersten drei Monaten noch privat, danach aber gesetzlich versichert.
Ich bekomme folgende Fehlermeldung und kann das Formular daher nich versenden:
"Neben Eingaben zur gesetzlichen Basiskranken- und sozialen Pflegeversicherung wurden alleinige Eingaben zur privaten Krankenversicherung vorgenommen. Sollte es sich hierbei um Beiträge für Wahlleistungen oder Zusatzversicherungen handeln, sind diese nicht bei den Angaben zur privaten Krankenversicherung, sondern bei den über die Basisabsicherung hinausgehenden Beiträgen zu Krankenversicherungen (zum Beispiel für Wahlleistungen, Zusatzversicherung) einzutragen (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A)."
Falls irgendjemand eine zündende Idee oder am besten gleich die Lösung parat hat, wäre das wunderbar.
Vielen lieben Dank!
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