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KFZ Haftpflicht und Zahnvorsorge

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    KFZ Haftpflicht und Zahnvorsorge

    Hallo liebe Leute,
    Ich bin neu hier und wusste leider nicht genau wohin ich meine Frage schreiben soll, auch die Suche habe ich bemüht aber hat nichts geholfen.

    Und zwar, ich bin bei Elster unter Vorsorgeaufwand , will KFZ Haftpflicht und Zahnzusatzversicherung eingeben.

    Im Netz steht das man es unter Zeile 48 Unfall und Haftpflichtversicherung eingibt , aber in keiner der 8 Zeilen oder bei Zeile 48 steht das .

    Wo gebe ich die Haftpflicht und Zahnzusatzversicherung ein ?
    1. 1 - Beiträge zur Altersvorsorge
    2. 2 - Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
    3. 3 - Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung
    4. 4 - Beiträge zur ausländischen gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung
    5. 5 - Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse
    6. 6 - Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
    7. 7 - Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen
    8. 8 - Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

    Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse und erstatteter Beiträge) zu Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht mit Laufzeitbeginn und erster Beitragszahlung vor dem 1.1.2005 (auch steuerpflichtige Beiträge zu Versorgungs- und Pensionskassen) Hilfe zum Begriff anzeigen

    — Ohne Altersvorsorgebeiträge, die in der Anlage AV geltend gemacht werden —
    48 Bezeichnung Betrag(Euro)

    #2
    Angaben "im Internet" beziehen sich oft auf die Formulare aus früheren Veranlagungszeiträumen.
    Insofern wäre es natürlich auch sehr schlau, den Veranlagungszeitraum, auf den sich die Frage bezieht, auch zu benennen.

    Soweit es sich mutmaßlich auf 2023 bezieht:
    Haftpflichtversicherungen kommen in Zeile 46, private Krankenzusatzversicherungen in Zeile 27, wobei man es genausogut auch in Zeile 22 eintragen kann.

    Wie hier vielfach erklärt, wirken sich die sonstigen Vorsorgeaufwendungen nur aus, soweit nicht die Höchstbeträge schon durch die Beiträge zur Sozialversicherung ausgeschöpft sind, was jedoch meistens der Fall sein dürfte.

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      #3
      Danke, habs gefunden, Die Erklärung ist für 2023.

      Habe da noch eine Frage, habe gelesen das man die Brutto kosten von Einkommen , Krankenkasse und so weiter dreckt von Elster einfügen kann.
      Dafür brauche ich einen Code , aber wo genau gebe ich den diesen ein ?
      Ich was genau für einen Code muss ich da beantragen.

      Im Endefekt müsste ich dann nur jedes Jahr Handwerkerkosten , Kaminkehrer, Gasuntersuchung und Kleidung neu eingeben.
      Alles andere füllt dann Elster doch selbst aus ?

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        #4
        Auszug aus der ELSTER-Hilfe unter "Bescheinigungen verwalten":
        " Beantragen von Berechtigungen


        Für Sie selbst (für die steuerliche IDNr. mit der Ihr Benutzerkonto registriert wurde) können sie dem Abruf der Bescheinigungen über die Kachel Meine Bescheinigungen auf der linken Seite zustimmen.

        Für eine andere Person (beispielsweise Ehegatte, Lebenspartner oder Kinder) beantragen Sie die Abrufberechtigung über die Kachel Bescheinigungen anderer Personen. Sie haben dort die Möglichkeit unter Angabe der steuerlichen IDNr. und des Geburtsdatums eine Abrufberechtigung zu beantragen. Die andere Person erhält anschließend einen Freischaltcode per Post an die aktuelle Meldeadresse. Dieser Freischaltcode muss Ihnen übergeben werden. Über die Kachel Bescheinigungen anderer Personen können Sie dann durch die Eingabe des Freischaltcodes die Berechtigung freischalten. Sofern die andere Person bereits bei ELSTER mit seiner steuerlichen IDNr. registriert ist und selbst am Abrufverfahren teilnimmt, muss Ihnen diese die Genehmigung online erteilen.




        Abruf eigener Bescheinigungen bei Mein ELSTER Schritt für Schritt erklärt

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          #5
          Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
          Auszug aus der ELSTER-Hilfe unter "Bescheinigungen verwalten":
          Wie auch das Video veraltet. Die Extra-Beantragung des Abrufs von Bescheinigungen für einen selbst ist seit langem nicht mehr erforderlich, dies erfolgt inzwischen automatisch. Der im Video dargestellte Abrufcode existiert nicht mehr, wer auf den Brief damit wartet, wartet für immer.

          Kommentar


            #6
            Zitat von multi Beitrag anzeigen

            Die Extra-Beantragung des Abrufs von Bescheinigungen für einen selbst ist seit langem nicht mehr erforderlich, dies erfolgt inzwischen automatisch.
            Und wie ist es wenn der ELSTER-Zugang vor der Änderung angelegt wurde? Geht das dann auch automatisch?

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              #7
              Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
              ......
              Und wie ist es wenn der ELSTER-Zugang vor der Änderung angelegt wurde? Geht das dann auch automatisch?
              Hallo Telepeter,
              das spielt keine Rolle, das klappt ohne Abrufcode.

              Tschüß

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                #8
                Geht das dann auch automatisch?
                Es ist möglich, dass in kommerziellen Steuerprogrammen der Abrufcode nach wie vor abgefragt wird, zumindest, wenn es um Jahre vor 2023 geht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
                  Und wie ist es wenn der ELSTER-Zugang vor der Änderung angelegt wurde? Geht das dann auch automatisch?
                  Das ist eine berechtigte Frage, vielleicht ja, vielleicht nein. Allerdings gab es vor dem Zeitpunkt, zu dem der Abruf immer bei Registrierung aktiviert wurde, einen recht langen Zeitraum, in dem bei Registrierung zwar nach dem Abruf gefragt wurde, der Standard aber auf aktiv stand, so dass man aktiv abwählen musste, wenn man den Abruf nicht wollte.

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                    #10
                    Zitat von Telepeter
                    Und wie ist es wenn der ELSTER-Zugang vor der Änderung angelegt wurde? Geht das dann auch automatisch?


                    Hallo Telepeter,
                    ich bin schon ziemlich lange bei Elster registriert, damals nannte sich das noch "EOP-ElsterOnlinePortal".

                    Im Februar beantragte ich nun dochmal den Abruf von Bescheinigungen für mich und meine Frau.
                    Für mich ging das recht einfach, es kam nur eine Meldung "Sie haben bereits zugestimmt" und ich war registriert.
                    Bei meiner Frau mußte ich doch noch den Abrufcode (Frau per Post erhalten) eingeben.
                    Ich kann jetzt sogar bei Beiden, die letzten fünf Jahre einsehen.

                    Ich kann also bestätigen, auch bei länger registrierten Benutzern geht es ohne Abrufcode!

                    Gruß - Hans

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                      #11
                      Bei meiner Frau mußte ich doch noch den Abrufcode (Frau per Post erhalten) eingeben.
                      Das war allerdings ein Freischaltcode, der nur einmal eingegeben werden musste. Daran hat sich nichts geändert.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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