Formular Kap-Inv ?????

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  • aldi08
    Neuer Benutzer
    • 14.03.2011
    • 10

    #1

    Formular Kap-Inv ?????

    Hallo zusammen,
    ich habe letztes Jahr das erste mal eine Ausschüttung aus Luxemburg bekommen aus einem Mischfond. Das müsste doch im Formular Kap-Inv angegeben werden??
    Wenn ich auf neue Formulare gehe, kann ich nur Kapitalertragssteuer auswählen und dann entweder aus Einkommensteuergesetz oder Investmentsteuergesetz. Aber ich finde die Kap-INV nicht. Das sollte doch das richtige Formular für solche Ausschüttungen sein, oder?
    grafik.png
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15384

    #2
    Wie Du der Einkommensteuererklärung Anlagen beifügst kannst Du in dem angepinnten Thread finden: https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung

    Kommentar

    • aldi08
      Neuer Benutzer
      • 14.03.2011
      • 10

      #3
      So, ich konnte es jetzt finden. War abewr sehr versteckt und jetzt mit einem Symbol versehen. (oberstes)
      Aber Danke für deine Antwort
      grafik.png

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      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4271

        #4
        Zitat von aldi08 Beitrag anzeigen
        ,
        ich habe letztes Jahr das erste mal eine Ausschüttung aus Luxemburg bekommen aus einem Mischfond. Das müsste doch im Formular Kap-Inv angegeben werden??
        Sofern aus Luxemburg sich auf ein Depot aus Luxemburg bezieht.

        Ansonsten ist 2023 insofern noch entspannt, da für 2022 keine Vorabpauschale anfiel (die dann als im Januar 23 zugeflossen gegolten hätte). Das ist für 2023 bekanntlich dank Basiszinssatz größer Null anders, so dass für den Veranlagungszeitraum 24 zu berechnen ist, ob und in welcher Höhe am 2.1.24 eine Vorabpauschale für 23 zugeflossen ist.

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        • aldi08
          Neuer Benutzer
          • 14.03.2011
          • 10

          #5
          Depot befindet sich in Luxemburg. Hier werden weder Quellensteuer noch Vorabpauschale abgezogen. Von daher müsste ich alles in der Anlage KAP-INV eintragen. Wenn ich das richtig gelesen habe müsste die Ausschüttung bei Eheleuten mit gemeinsamen Konto aufgeteilt werden und für jeden eine Kap-INV ausgefüllt werden !?
          Hat da jemand noch Fachwissen?

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          • Kloebi
            Erfahrener Benutzer
            • 20.02.2011
            • 4670

            #6
            Alles richtig. In Lux gibt es keine Vorabpauschale, musst du alles selbst versteuern. Ehegatten aufteilen.

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            • multi
              Erfahrener Benutzer
              • 03.01.2018
              • 4271

              #7
              Zitat von aldi08 Beitrag anzeigen
              Depot befindet sich in Luxemburg. Hier werden weder Quellensteuer noch Vorabpauschale abgezogen. Von daher müsste ich alles in der Anlage KAP-INV eintragen.
              Korrekt, wobei die Vorabpauschale erst für den VZ 2024 relevant wird, was man schon daran merkt, dass in der Anlage KAP-INV 2023 gar keine diesbezüglichen Angaben möglich sind.

              Es ist für mich wenig nachvollziehbar, warum man sich Fonds in ein ausländisches Depot packt, da es hinreichend viele inländische Anbieter ohne Gebühren und Ausgabeaufschlag gibt.

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              • aldi08
                Neuer Benutzer
                • 14.03.2011
                • 10

                #8
                Zitat von multi Beitrag anzeigen

                Korrekt, wobei die Vorabpauschale erst für den VZ 2024 relevant wird, was man schon daran merkt, dass in der Anlage KAP-INV 2023 gar keine diesbezüglichen Angaben möglich sind.

                Es ist für mich wenig nachvollziehbar, warum man sich Fonds in ein ausländisches Depot packt, da es hinreichend viele inländische Anbieter ohne Gebühren und Ausgabeaufschlag gibt.

                Was soll ich sagen.... war eine Schenkung. Von daher hab ich alles so gelassen. Wird über eine Treuhandunternehmen verwaltet

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                • Kloebi
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.02.2011
                  • 4670

                  #9
                  Zitat von multi Beitrag anzeigen

                  Es ist für mich wenig nachvollziehbar, warum man sich Fonds in ein ausländisches Depot packt, da es hinreichend viele inländische Anbieter ohne Gebühren und Ausgabeaufschlag gibt.
                  Die gibt es inzwischen. Vor zwanzig Jahren sah das mit inländischen Anbietern noch ein wenig anders aus. Man versteuert alles halt erst mit der Steuererklärung, hat also einen gewissen Zinsvorteil.

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                  • Hilfsprofi
                    Erfahrener Benutzer
                    • 04.11.2021
                    • 520

                    #10
                    Ist wohl eher ein Liquiditätsvorteil.

                    Kommentar

                    • Kloebi
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.02.2011
                      • 4670

                      #11
                      Also ich habe im Januar 23 Fonds aus Lux mit Gewinn verkauft; mit dem Steuerbescheid 23 ist nicht vor Sommer 24 zu rechnen, so dass mir das Geld selbst auf dem Tagesgeldkonto Zinsen bringt. Natürlich kann man das im Inland mit einem Freistellungsauftrag genauso lösen.

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                      • Bonnie2000
                        Neuer Benutzer
                        • 11.05.2022
                        • 9

                        #12
                        Kann mir jemand helfen, wo ich die Anlage KAP-InV finde?

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                        • Charlie24
                          Erfahrener Benutzer
                          • 14.03.2014
                          • 45947

                          #13
                          Kann mir jemand helfen, wo ich die Anlage KAP-InV finde?
                          Das ist eine Anlage zur Einkommensteuererklärung, die musst du dort beifügen: https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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