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Formular Kap-Inv ?????

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    Formular Kap-Inv ?????

    Hallo zusammen,
    ich habe letztes Jahr das erste mal eine Ausschüttung aus Luxemburg bekommen aus einem Mischfond. Das müsste doch im Formular Kap-Inv angegeben werden??
    Wenn ich auf neue Formulare gehe, kann ich nur Kapitalertragssteuer auswählen und dann entweder aus Einkommensteuergesetz oder Investmentsteuergesetz. Aber ich finde die Kap-INV nicht. Das sollte doch das richtige Formular für solche Ausschüttungen sein, oder?
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    #2
    Wie Du der Einkommensteuererklärung Anlagen beifügst kannst Du in dem angepinnten Thread finden: https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung

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      #3
      So, ich konnte es jetzt finden. War abewr sehr versteckt und jetzt mit einem Symbol versehen. (oberstes)
      Aber Danke für deine Antwort
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        #4
        Zitat von aldi08 Beitrag anzeigen
        ,
        ich habe letztes Jahr das erste mal eine Ausschüttung aus Luxemburg bekommen aus einem Mischfond. Das müsste doch im Formular Kap-Inv angegeben werden??
        Sofern aus Luxemburg sich auf ein Depot aus Luxemburg bezieht.

        Ansonsten ist 2023 insofern noch entspannt, da für 2022 keine Vorabpauschale anfiel (die dann als im Januar 23 zugeflossen gegolten hätte). Das ist für 2023 bekanntlich dank Basiszinssatz größer Null anders, so dass für den Veranlagungszeitraum 24 zu berechnen ist, ob und in welcher Höhe am 2.1.24 eine Vorabpauschale für 23 zugeflossen ist.

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          #5
          Depot befindet sich in Luxemburg. Hier werden weder Quellensteuer noch Vorabpauschale abgezogen. Von daher müsste ich alles in der Anlage KAP-INV eintragen. Wenn ich das richtig gelesen habe müsste die Ausschüttung bei Eheleuten mit gemeinsamen Konto aufgeteilt werden und für jeden eine Kap-INV ausgefüllt werden !?
          Hat da jemand noch Fachwissen?

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            #6
            Alles richtig. In Lux gibt es keine Vorabpauschale, musst du alles selbst versteuern. Ehegatten aufteilen.

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              #7
              Zitat von aldi08 Beitrag anzeigen
              Depot befindet sich in Luxemburg. Hier werden weder Quellensteuer noch Vorabpauschale abgezogen. Von daher müsste ich alles in der Anlage KAP-INV eintragen.
              Korrekt, wobei die Vorabpauschale erst für den VZ 2024 relevant wird, was man schon daran merkt, dass in der Anlage KAP-INV 2023 gar keine diesbezüglichen Angaben möglich sind.

              Es ist für mich wenig nachvollziehbar, warum man sich Fonds in ein ausländisches Depot packt, da es hinreichend viele inländische Anbieter ohne Gebühren und Ausgabeaufschlag gibt.

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                #8
                Zitat von multi Beitrag anzeigen

                Korrekt, wobei die Vorabpauschale erst für den VZ 2024 relevant wird, was man schon daran merkt, dass in der Anlage KAP-INV 2023 gar keine diesbezüglichen Angaben möglich sind.

                Es ist für mich wenig nachvollziehbar, warum man sich Fonds in ein ausländisches Depot packt, da es hinreichend viele inländische Anbieter ohne Gebühren und Ausgabeaufschlag gibt.

                Was soll ich sagen.... war eine Schenkung. Von daher hab ich alles so gelassen. Wird über eine Treuhandunternehmen verwaltet

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                  #9
                  Zitat von multi Beitrag anzeigen

                  Es ist für mich wenig nachvollziehbar, warum man sich Fonds in ein ausländisches Depot packt, da es hinreichend viele inländische Anbieter ohne Gebühren und Ausgabeaufschlag gibt.
                  Die gibt es inzwischen. Vor zwanzig Jahren sah das mit inländischen Anbietern noch ein wenig anders aus. Man versteuert alles halt erst mit der Steuererklärung, hat also einen gewissen Zinsvorteil.

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                    #10
                    Ist wohl eher ein Liquiditätsvorteil.

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                      #11
                      Also ich habe im Januar 23 Fonds aus Lux mit Gewinn verkauft; mit dem Steuerbescheid 23 ist nicht vor Sommer 24 zu rechnen, so dass mir das Geld selbst auf dem Tagesgeldkonto Zinsen bringt. Natürlich kann man das im Inland mit einem Freistellungsauftrag genauso lösen.

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