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Ergebnis aus Feststellungsbescheid in Anlage V übertragen

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    Ergebnis aus Feststellungsbescheid in Anlage V übertragen

    Ich vermiete gemeinsam mit einer zweiten Person eine Wohnung. Nach Abgabe der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung erhalte ich einen Feststellungsbescheid, dessen Ergebnis ich dann in die Anlage V meiner persönlichen Steuerklärung übernehmen muss.
    * An welcher Stelle muss in Elster (Anlage V) der Verweis auf den Feststellungsbescheid und dessen Ergebnis eingetragen werden?
    * Wie kann vermieden werden, dass viele Angaben zur Immobilie, die bereits im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung gemacht wurden, in der persoenlichen Erklärung erneut gemacht werden müssen.

    #2
    Die Einkünfte aus der Beteiligung sind ab 2023 in der neuen Anlage V-Sonstige zu erklären und zwar unter Grundstücksgemeinschaften.

    Es sind nur der Name der Gemeinschaft, das zuständige Finanzamt, die Steuernummer der Gemeinschaft und dein anteiliger Überschuss zu erfassen,

    zu der Immobilie selbst sind überhaupt keine Angaben zu machen.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Perfekt, Danke!

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