Ich vermiete gemeinsam mit einer zweiten Person eine Wohnung. Nach Abgabe der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung erhalte ich einen Feststellungsbescheid, dessen Ergebnis ich dann in die Anlage V meiner persönlichen Steuerklärung übernehmen muss.
* An welcher Stelle muss in Elster (Anlage V) der Verweis auf den Feststellungsbescheid und dessen Ergebnis eingetragen werden?
* Wie kann vermieden werden, dass viele Angaben zur Immobilie, die bereits im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung gemacht wurden, in der persoenlichen Erklärung erneut gemacht werden müssen.
* An welcher Stelle muss in Elster (Anlage V) der Verweis auf den Feststellungsbescheid und dessen Ergebnis eingetragen werden?
* Wie kann vermieden werden, dass viele Angaben zur Immobilie, die bereits im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung gemacht wurden, in der persoenlichen Erklärung erneut gemacht werden müssen.
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