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Ja, da irrst du dich. Um zu einem Freibetrag von 2.400 € in den ELStAM zu kommen, müsste man als Versorgungsempfänger entweder Werbungskosten
von 2.502,00 € haben, was unrealistisch ist oder Verluste aus einer anderen Einkunftsart, wie z. B. Vermietung in Höhe von 2.400,00 €.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Wobei die, soweit sie die Versorgungsbezüge betrifft, ja ebenfalls einbehalten wird. Am realistischten sind wohl Pauschbeträge
wegen Körperbehinderung.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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