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Bank stellt keine Steuerbescheinigung aus

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    #16
    Vielleicht behauptet die Bank auch, sie habe bereits eine Steuerbescheinigung erstellt. Für die Zweitschrift darf sie tatsächlich ein Entgelt verlangen und das beträgt bei manchen Banken 10 €. Vielleicht liegt da ein Missverständnis vor?

    Kommentar


      #17
      Hallo fritzel!

      Dass die Banker was Bescheinigungen und Meldungen betrifft nicht so gut auf den Staat zu sprechen sind - und deshalb vielleicht "beim Kunden sparen müssen", ergibt sich u.a. aus folgenden Anweisungen

      ( entnommen aus https://www.google.com/url?sa=t&sour...nkommensteuer/2023-11-06-einzelfragen-zur-ausstellung-von-steuerbescheinigungen-und-zur-datenuebermittlung-nach-massgabe-der-paragrafen-45b-und-45c-EStG.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D1&ved=2ahUKE wiYlqWrtZKFAxWxAtsEHYyfB40QFnoECDsQAQ&usg=AOvVaw1e VUg13B0js-7tVw1rAtWj )

      Es sind Beispiele mit einem Kapitalertrag von 10€ !!!

      "Liegen die nach den gesetzlichen Vorschriften und den Ausführungsbestimmungen für die auf der Steuerbescheinigung auszuweisenden Informationen nicht vor, ist keine Steuerbescheinigung zu erteilen. Wird keine Steuerbescheinigung ausgestellt, ist nach Maßgabe des § 45b Abs. 6 Satz 1 EStG eine Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern zu veranlassen.

      Beispiel 1
      Die natürliche Person X mit ausländischem Wohnsitz verwahrt 10 Aktien der inländi-
      schen A-AG im Depot einer Auslandsbank B. Die Auslandsbank B lässt die Aktien bei
      der Auslandsbank C verwahren, diese wiederum bei der Auslandsbank D. Die Aus-
      landsbank D führt das Depot bei der Inlandsbank E. Die Dividendenausschüttung am
      01.04. beträgt 1 € pro Aktie.
      In das Depot bei der Inlandsbank E wurden die Wertpa-
      piere am 10.01. eingebucht.
      An das Bundeszentralamt für Steuern ist nach § 45b
      Abs. 5 und 2 EStG der Datensatz wie folgt zu melden:

      Familienname, Vorname, Tag der Geburt, Anschrift des X (§ 93c Abs. 1 Nr. 2 c AO)
      § 45b Abs. 2 Satz 1 EStG:
      1. Steuer-ID nach § 139b AO (wenn nicht vorhanden: Steueridentifikationsmerkmal
      des Ansässigkeitsstaates) des X
      2. Bruttoertrag 10 €, ISIN der A AG
      3. Betrag Kapitalertragsteuer 2,5 Betrag Solidaritätszuschlag 0,14

      4. ...
      ...
      9. ...

      Beispiel 2
      Die „Special German Opportunities Ltd.“ (L) wird am 02.03. in das Gesellschaftsre-
      gister der „C- Islands“ eingetragen und führt ein Depot bei einer Auslandsbank B. L
      beschafft sich über eine Wertpapierleihe 10 Aktien der inländischen A-AG (HV-Tag
      29.03., Dividende 1 €). Vereinbarter Beginn der Wertpapierleihe 28.03., vereinbartes
      Lieferdatum der Aktien 30.03., tatsächliches Lieferdatum 02.04. Zeitdauer der Wert-
      papierleihe bis zum 03.04., Ausbuchung der Wertpapiere am 06.04., vereinbart war
      Lieferung zum 05.04. Am 10.04. wird die (L) aus dem Gesellschaftsregister gelöscht.
      Die Auslandsbank B lässt die Aktien bei der Auslandsbank C verwahren, diese wiede-
      rum bei der Auslandsbank D. Die Auslandsbank D führt das Depot bei der Inlands-
      bank E. An das Bundeszentralamt für Steuern ist nach § 45b Abs. 5 und 2 EStG der
      Datensatz wie folgt zu melden:

      Rechtsform Limited, Datum des Gründungsaktes 02.03., Firma oder Name, Anschrift
      der L (§ 93c Abs. 1 Nr. 2 d AO, § 45b Abs. 5 EStG)
      § 45b Abs. 2 Satz 1 EStG
      1. ausländische Steuer-ID der L
      2. Bruttoertrag 10 €, ISIN der A AG
      3. Betrag Kapitalertragsteuer 2,5 € Betrag Solidaritätszuschlag 0,14 €

      4. ...
      ...
      9. ...
      Zuletzt geändert von Uwe64; 26.03.2024, 18:46.

      Kommentar


        #18
        Originaltext der Bank:
        Antwort der Bank:"im Jahr 2023 lag der Betrag der bezahlten Steuern unter 10,00€. In diesem Fall wird keine Bescheinigung erstellt."
        - keine Zweitschrift
        - es sind alles Zinserträge (nichts aus Aktien etc.)

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          #19
          Zitat von fritzel Beitrag anzeigen
          In diesem Fall wird keine Bescheinigung erstellt.
          Die sollen Dir eine Rechtsgrundlage für "diesen Fall" nennen. Wenn sie darauf nicht reagieren: Hier gehts zum Beschwerdeformular des BVR.

          Kommentar


            #20
            Vor Jahren hat sich auch eine meiner Banken geweigert, mir eine Steuerbescheinigung auszustellen, und behauptet, sie wäre dazu nicht verpflichtet. Erst nach mehreren Anrufen haben sie dann eingelenkt und mir die Bescheinigung ab dann wirklich jedes Jahr zugesandt (inzwischen elektronisch).
            Und welche Bank war das? Die Raiffeisen!

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              #21
              Und welche Bank war das? Die Raiffeisen!
              Unsere Raiffeisenbank hat die Bescheinigung immer brav geliefert, in den letzten Jahren auch nur mehr als PDF-Dokument.

              Ich kann mich erinnern, dass man bei der Postbank früher (das ist bestimmt schon 10 Jahre her), die Steuerbescheinigung

              extra beantragen musste, wenn die Kapitalerträge unter 5,00 € lagen
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #22
                Mitteilung der Raiffeisenbank:
                Gerne erhalten Sie auch bei Steuerbelastungen unter 10€ eine entsprechende Bescheinigung, ich habe das entsprechende Kennzeichen bei Ihnen und Ihrer Frau dauerhaft gesetzt.
                Ob das so im § 45a EStG beabsichtigt war? Wer sich meldet bekommt eine Bescheinigung.

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                  #23
                  Zitat von fritzel Beitrag anzeigen
                  Ob das so im § 45a EStG beabsichtigt war? Wer sich meldet bekommt eine Bescheinigung.
                  Na ja, der steht "auf Verlangen". Wie nachdrücklich das Verlangen geäußert werden muss ist nicht geregelt, wenn man das mehrfach machen muss bis sich mal was tut spricht nicht gerade für die Kundenorientierung der Bank.

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                    #24
                    Jetzt kam die Nachricht vom BMF:

                    Es besteht ein Anspruch auf Ausstellung einer Steuerbescheinigung auch wenn keine Steuern darin bescheinigt werden; vgl. Randnummer 16 des BMF-Schreiben „Ausstellung von Steuerbescheinigungen nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG“ vom 23. Mai 2022 (BStBl I S 860).

                    Anspruch gut und schön - wie Telepeter schreibt: Null Kundenorientierung der Bank -

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