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Zu hoch ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag, Anlage KAP

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    Zu hoch ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag, Anlage KAP

    Guten Abend,

    habe versehentlich den maximalen Sparer-Pauschbetrag von 1000,- EUR zu hoch ausgeschöpft:

    Bank A: Freistellungsauftrag 1000,- EUR ---> Kapitalertrag laut Jahressteuerbescheinigung: 1300,- EUR

    Bank B: Freistellungsauftrag 1000,- EUR ---> Kapitalertrag laut Jahressteuerbescheinigung: 1150,- EUR

    Bank C: Freistellungsauftrag 1000,- EUR ---> Kapitalertrag laut Jahressteuerbescheinigung: 70,- EUR

    Um das ganze zu korrigieren, habe ich nun in der Anlage KAP Zeile 7 den Gesamtkapitalertrag von 2520,- EUR (1300+1150+70) sowie in Zeile 16 den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag von insgesamt 2070,- EUR (1000+1000+70) eingetragen.

    Zudem habe ich die Beträge bezüglich der Zeilen 37, 38 und 39 aus den Jahressteuerbescheinigungen (Bank A & B) aufaddiert und eingetragen. Bank C hat nichts abgeführt, da ich mit 70,- EUR Kapitalertrag unter dem von mir angegebenen Freistellungsauftrag geblieben bin.

    Außerdem habe ich die Zeilen 4 und 5 bei Anträge angekreuzt, da sonst die Prüfung scheitert. Zumindest Zeile 4 ist in meinem Fall wohl ein Pflichtfeld.

    Frage 1: Ist die Vorgehensweise korrekt, oder habe ich etwas übersehen, bzw. falsch gemacht?

    Frage 2: Wenn ich nun auf "Prüfen" klicke, wird mir ein Betrag angezeigt, den ich voraussichtlich erhalten werde. Aber eigentlich muss ich doch etwas zurückzahlen. Kann es sein, dass Elster keine Negativbeträge anzeigt? Oder habe ich doch noch etwas vergessen anzugeben?


    Würde mich über eine Antwort oder Anmerkung sehr freuen…
    Vielen Dank!


    #2
    Zitat von Kananga Beitrag anzeigen
    Wenn ich nun auf "Prüfen" klicke, wird mir ein Betrag angezeigt, den ich voraussichtlich erhalten werde. Aber eigentlich muss ich doch etwas zurückzahlen.
    Wie isses denn wenn Du die Anlage KAP weglässt? Wie hoch ist denn das zu versteuernde Einkommen mit Anlage KAP?

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

      Wie isses denn wenn Du die Anlage KAP weglässt? Wie hoch ist denn das zu versteuernde Einkommen mit Anlage KAP?
      Hallo. Ich war das Jahr 2023 im Ausland. Bei meiner Steuererklärung für vergangenes Jahr dreht es sich im Grunde nur um die Anlage KAP, da mir das Missgeschick mit dem zu hoch ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrag passiert ist.

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        #4
        Ok, das weiß ich jetzt nicht, obs bei Wohnsitz im Ausland überhaupt einen Sparer-Pauschbetrag gibt. Ob man da überhaupt einen Freistellungsauftrag machen kann, wenn man keine gültige ID-Nr. hat?
        Welche Einkommensteuererklärung hast Du denn ausgefüllt? Bist Du überhaupt in Deutschland steuerpflichtig?

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          #5
          Bist Du überhaupt in Deutschland steuerpflichtig?
          Bei den Banken wurde wohl eine Adresse im Inland angegeben, sonst hätten die doch die Freistellungsbeträge nicht gewährt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Ok, das weiß ich jetzt nicht, obs bei Wohnsitz im Ausland überhaupt einen Sparer-Pauschbetrag gibt. Ob man da überhaupt einen Freistellungsauftrag machen kann, wenn man keine gültige ID-Nr. hat?
            Hallo. Nicht das wir aneinander vorbeireden. Ich war 2023 im Ausland, habe aber in Deutschland einen Wohnsitz, Steuernummer, etc. Wie gesagt, es geht mir in meinem Anliegen nur um das korrekte Ausfüllen der Anlage KAP.

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              #7
              Wenn Du in Deutschland außer den Kapitalerträgen nichts zu versteuern hast ist es klar, dass Du die gesamte einbehaltene Kapitalerstragsteuer zurück bekommst. Dein zu versteuerndes Einkommen liegt dann weit unter dem Grundfreibetrag und die festzusetzende Einkommensteuer ist "0".

              Schau Dir mal die ausführliche Berechnung an (kann als pdf heruntergeladen werden). Da steht dann nicht nur der Erstattungsbetrag sondern auch wie es dazu kommt.

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                #8
                Hallo,

                Außerdem habe ich die Zeilen 4 und 5 bei Anträge angekreuzt, da sonst die Prüfung scheitert. Zumindest Zeile 4 ist in meinem Fall wohl ein Pflichtfeld.
                Nein, Pflicht kann das nicht sein. Schadet aber auch nicht (du hast ja eh' alle Kapitalerträge erklärt).

                Wenn ich nun auf "Prüfen" klicke, wird mir ein Betrag angezeigt, den ich voraussichtlich erhalten werde.
                Das dürfte genau an Zeile 4 liegen. Elster rechnet die Kapitalerträge dann zum normalen Einkommen und prüft ob es günstiger ist.

                Ich war das Jahr 2023 im Ausland.
                Das ist irrelevant (unbeschränkte Steuerpflicht vorausgesetzt).
                Entscheidend ist, wie viel Einkommen du hattest (weltweit).

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  Hallo Telepeter und @reckoner

                  Vielen Dank für eure Anmerkungen. Ich war 2023 im Rahmen einer beruflichen Auszeit im Ausland und hatte kein Einkommen. Somit war ich 2023 von der Einkommensteuer befreit. Der Grundfreibetrag lag 2023 bei 10.908,- EUR.
                  Ich habe mir jetzt die Elster Steuerberechnung angeschaut. Da ich 2023 kein Einkommen hatte, wurden lediglich die Kapitalerträge abzüglich -1000,- EUR Sparer-Pauschbetrag verrechnet. Das ich aber einen zu hohen Sparer-Pauschbetrag von 2070,- EUR genutzt habe, findet in der Steuerberechnung keine Erwähnung (Warum?).

                  Anschließend wurden von dem übrig gebliebenen Kapitalertrag meine Krankenkassenbeiträge, sowie mein freiwilliger Rentenbeitrag für 2023 abgezogen, womit ich am Ende bei ca. 0,- EUR rauskomme.
                  Die Kapitalertragsteuer (+Solidaritätszuschlag u. Kirchensteuer) die in meinem Beispiel die Banken A&B abgeführt haben und ich in den Zeilen 37-39 eingetragen habe, bekommen ich laut System vom Finanzamt zurückgezahlt.

                  Bedeutet das im Umkehrschluss, dass solange ich mit meinem Einkommen und Kapitalerträgen unter der Grundfreibetragsgrenze liege, ich keine Einkommen- und Kapitalertragsteuer bezahlen muss?

                  Wenn ja, dann ist das wohl auch die Antwort warum mein zu hoch ausgenutzter Sparer-Pauschbetrag von 2070,- EUR auf meine Steuerberechnung keinen Einfluss hat...!?
                  Zuletzt geändert von Kananga; 29.03.2024, 14:24.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Kananga Beitrag anzeigen
                    Bedeutet das im Umkehrschluss, dass solange ich mit meinem Einkommen und Kapitalerträgen unter der Grundfreibetragsgrenze liege, ich keine Einkommen- und Kapitalertragsteuer bezahlen muss?

                    Wenn ja, dann ist das wohl auch die Antwort warum mein zu hoch ausgenutzter Sparer-Pauschbetrag von 2070,- EUR auf meine Steuerberechnung keinen Einfluss hat...!?
                    Ja, das ist richtig.

                    Ja, das ist auch richtig.

                    Wenn diese Verhältnisse länger andauern kannst Du eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen und diese den Banken vorlegen, dann erfolgt kein Steuerabzug mehr.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen

                      Ja, das ist richtig.

                      Ja, das ist auch richtig.

                      Wenn diese Verhältnisse länger andauern kannst Du eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen und diese den Banken vorlegen, dann erfolgt kein Steuerabzug mehr.
                      Telepeter
                      Prima. Vielen Dank für die prompte Antwort. Habe ich wieder etwas dazugelernt. Auch der Tipp mit der "Nichtveranlagungsbescheinigung" ist gut. Aber meine berufliche Auszeit war voerst eine einmalige Geschichte.
                      Da niemand auf meine Frage 1 eingegangen ist, vermute ich, dass ich die Anlage KAP soweit richtig ausgefüllt habe!? Wäre für eine kurze Bestätigung dankbar.

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                        #12
                        In Zeile 17 noch "0" eintragen, dann müsste alles passen.

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                          #13
                          Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
                          In Zeile 17 noch "0" eintragen, dann müsste alles passen.
                          In Ordnung, werde ich machen. Vielen Dank für deinen Support.

                          Frohe Ostern!

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                            #14
                            Hallo zusammen,
                            ich habe versehentlich, durch Depotumzug, zweimal den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro vergeben.

                            Ist es richtig, dass ich dann 2.000 Euro bei Sparer-Pauschbetrag einsetze?

                            Ist sonst noch etwas zu beachten?

                            Ich habe unter „Ergänzende Angaben“ den Sachverhalt dargestellt.

                            Macht das Sinn?

                            Im Probebescheid in Elster wird ein Pauschbetrag von 1.000 Euro berücksichtigt.

                            Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

                            LG

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                              #15
                              Zitat von Peter100 Beitrag anzeigen
                              Hallo zusammen,
                              ich habe versehentlich, durch Depotumzug, zweimal den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro vergeben.

                              Ist es richtig, dass ich dann 2.000 Euro bei Sparer-Pauschbetrag einsetze?


                              LG
                              Wenn der Sparer-Pauschbetrag tatsächlich jeweils in voller Höhe verbraucht wurde dann muss in Zeile 16 tatsächlich 2.000 €. Unabhängig davon sieht das FA durch die Meldungen der Kreditinstitute über in Anspruch genommene Sparer-Pauschbeträge das sowieso. Eine besondere Erläuterung muss nicht sein, ich würde die Erklärung nur zeitnah absenden um einem diesbezüglichen Anschreiben des Finanzamtes zuvor zu kommen. Mit der Reaktion des Finanzamtes auf eine "Überbeanspruchung" des Sparer-Pauschbetrages habe ich keine Erfahrung. Ich kann mir allerdings vorstellen dass es übel enden kann wenn man das nicht durch schnelle Abgabe der Einkommensteuererklärung richtig stellt, dann bleibt es vielleicht bei mahnenden Worten im Bescheid.

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