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    Riester Anlage AV

    Ich bin getrennt und wollte die Anlage AV wegen Riester ausfüllen (ich habe 2 Kinder für die ich Kindergeld bekomme)
    Fehlermeldung:

    "Bei den Angaben zu Altersvorsorgebeiträgen wurden Angaben zu Kindern getätigt. Es wurden aber weder bei der steuerpflichtigen Person / beim Ehemann / Person A noch bei der Ehefrau / Person B Angaben zur Art der Begünstigung bei Riester-Verträgen gemacht.
    Mögliche Fehlerquellen:
    Anlage AV
    2-Berechnungsgrundlagen
    3- Angaben zu Kindern, für die ein Anspruch auf Kinderzulage besteht "

    Die Angaben zu Kindern hab ich gemacht (rechte Spalte Zahl2) Die ist aber rot markiert, obwohl sie stimmt
    Auch die Zuordnung zu mir wurde eingetragen.
    Der Riesterbetrag wurde schon automatisch in der Anlage Zusatzangaben eingetragen.
    Also: wo ist der Fehler?

    #2
    Nun, die Fehlermeldung sagt ja ziemlich klar, dass die Art der Begünstigung nicht angegeben wurde.

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      #3
      Wo und wie gebe ich diese Art der Begünstigung ein?

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        #4
        Wo und wie gebe ich diese Art der Begünstigung ein?
        Die unmittelbare Begünstigung muss in Zeile 5 der Anlage AV erklärt werden. Ohne die ist kein Sonderausgabenabzug möglich.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Da bereits in den genannten möglichen Fehlerursachen auf Abschnitt 2 Berechnungsgrundlagen verwiesen wird, wäre das ein sinnvoller Start.

          ​​​​​

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            #6
            In Abs.2 Berechnungsgrundlagen muss ich auf meinen Namen klicken. Wenn ich dann Unmittelbare Begünstigung anklicke, muss ich die ganzen Einnahmenfelder nochmal ausfüllen, die alle schon in Anlage N drin stehen. Das kann doch nicht sein?

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              #7
              ... muss ich die ganzen Einnahmenfelder nochmal ausfüllen, die alle schon in Anlage N drin stehen. Das kann doch nicht sein?
              Es wird nach deinem sozialversicherungspflichtigem Einnahmen oder einer anderen Bemessungsgrundlage im Jahr 2022 gefragt.

              Das steht doch nicht in der Erklärung für 2023 !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Solomama Beitrag anzeigen
                In Abs.2 Berechnungsgrundlagen muss ich auf meinen Namen klicken. Wenn ich dann Unmittelbare Begünstigung anklicke, muss ich die ganzen Einnahmenfelder nochmal ausfüllen, die alle schon in Anlage N drin stehen. Das kann doch nicht sein?
                Doch natürlich. Erstens wirst du sehen, dass dort nach den Werten 2022 gefragt wird, zweitens können das RV-Entgelt und das Lohnsteuer-Entgelt gleich sein, müssen es aber nicht (und mindestens im Jahr der EPP weichen beide systematisch um diese voneinander ab).

                Welche Felder meinst du übrigens mit "ganze Felder". Im allgemeinen reicht doch das Entgelt im Sinne der RV.

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                  #9
                  Stimmt: Ich hatte übersehen, dass ich hier denWert von 2022 eingeben soll und nicht den von 2023. Damit ist das Problem gelöst. Vielen Dank.
                  Eine Frage habe ich aber noch: Ich habe zwischendurch mal die Anlage AV ganz gelöscht - dann gab es auch keinen Fehler mehr.
                  ABER: Die Steuerberechnung mit der gelöschten Anlage ergab genau denselben Wert, wie die Steuerberechnung mit der korrigierten Anlage AV.
                  Ist die Anlage, die ich nur wegen Riester gemacht habe, also nutzlos, oder hat das irgenwo anders Auswirkungen?

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                    #10
                    Zitat von Solomama Beitrag anzeigen
                    Ist die Anlage, die ich nur wegen Riester gemacht habe, also nutzlos, oder hat das irgenwo anders Auswirkungen?
                    Wie du sicher weist, gibt es entweder die Zulage oder den Sonderausgabenabzug. Insofern zeigt die Anlage AV nur dann einen Effekt, wenn der Steuervorteil höher ist als der errechnete Anspruch auf Zulage (der dann zum Ausgleich am Ende auf die Steuerschuld aufgeschlagen wird). Da mit Kindern die Zulage hoch ist, sinkt natürlich die Wahrscheinlichkeit, dass der Sonderausgabenabzug gewinnt.

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                      #11
                      Es gibt noch eine andere Erklärungsmöglichkeit für die unveränderte Steuerberechnung (kein Widerspruch zu dem Beitrag # 10 von multi)
                      https://forum.elster.de/anwenderforu...euerberechnung
                      Gem. vorstehendem Beitrag wurde in einer Test-Steuererklärung 2022 die Anlage AV gelöscht. Der Riester-Beitrag blieb jedoch in der Steuerberechnung erhalten. Nach erneutem Hinzufügen der Anlage AV war auch der Riesterbeitrag wieder vorhanden, weil entsprechende Datenfelder der Anlage AV beim Löschen nicht zurückgesetzt wurden, m.E. ein Programmierfehler.
                      Solomama: Du könntest die Anlage AV testweise hinzufügen und nachschauen, ob der dort erfasste Betrag wieder erscheint. Dann den Betrag löschen, eine erneute Steuerberechnung machen und prüfen, ob ein Unterschied besteht. Falls nicht, dürfte die vorstehende Erklärung # 10 von multi maßgeblich sein.
                      Zuletzt geändert von timote; 01.04.2024, 17:46.
                      SCJ timote
                      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                        #12
                        Da mit Kindern die Zulage hoch ist, sinkt natürlich die Wahrscheinlichkeit, dass der Sonderausgabenabzug gewinnt.
                        Wenn die Kinder 2008 oder später geboren sind, beträgt die Kinderzulage je Kind 300,00 €, bei 2 Kindern sind das schon 600,00 € jährlich.

                        Hinzu kommt noch die Grundzulage von 175,00 €. Da muss man mit dem Grenzsteuersatz bei 37% bzw. darüber liegen, damit da bei

                        2.100,00 € (inklusive Zulagen) die Günstigerprüfung erfolgreich ist.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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