Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Im Entwurf für 2023 fehlt in der Anlage V eine von zwei vermieteten ETW

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Im Entwurf für 2023 fehlt in der Anlage V eine von zwei vermieteten ETW

    Verehrte Foristen,

    nach langer Zeit habe auch ich mal wieder eine Frage.

    Ich habe einen Entwurf für die Steuererklärung 2023 angelegt und, wie jedes Jahr, die Angaben aus dem Vorjahr übernommen. Sowohl diese Übernahme als auch der Belegabruf haben problemlos funktioniert.

    Zu meiner Überraschung jedoch ist in der Anlage V nur eine von zwei vermieteten Wohnungen enthalten. Ausgerechnet die im letzten Jahr erklärte, komplexere Wohnung "Einkünfte aus dem bebauten Grundstück (2. Grundstück)" fehlt.

    Existiert ein Kniff, wie ich noch an diese "Eingabevorlage" gelangen kann? Oder muss ich Punkt für Punkt alles erneut anlegen? Ich habe auch schon eine "sonstige Mitteilung" an das Finanzamt gesendet, hoffe jedoch darauf, dass man mir auch hier weiterhelfen kann.

    Danke für eine Info

    Manfred

    #2
    Das ist ein bekanntes Problem. Derzeit muss man ab der 2. Anlage V die Daten neu erfassen.

    Kommentar


      #3
      Danke dir @Telepeter,

      für die äußerst schnelle Antwort.

      Das ist sehr, sehr ärgerlich!

      Schöne Ostern noch!

      Kommentar


        #4
        Ich habe nun eine Ergänzungsfrage.

        Das Finanzamt hat mir inzwischen die "vermisste" Anlage V für die zweite Immobilie in Papierform zugeschickt, sodass ich wenigstens eine Art Ausfüllhilfe aus dem Steuerjahr 2022 vorliegen habe.

        Meine Frage: ist erfahrungsgemäß damit zu rechnen, dass im nächsten Jahr die Vorjahresanlage V auch für eine zweite Immobilie zur Verfügung stehen wird? Oder steht das völlig in den Sternen?
        Zuletzt geändert von MBPunkt; 06.04.2024, 10:11.

        Kommentar


          #5
          Zitat von MBPunkt Beitrag anzeigen
          ist erfahrungsgemäß damit zu rechnen, dass im nächsten Jahr die Vorjahresanlage V auch für eine zweite Immobilie zur Verfügung stehen wird?
          Das kann niemand 100%ig vorhersagen. Sicherheitshalber würde ich in jedem Fall die komplette 2023er Erklärung als pdf an einem sicheren Ort verwahren.

          Kommentar


            #6
            Meine Frage: ist erfahrungsgemäß damit zu rechnen, dass im nächsten Jahr die Vorjahresanlage V auch für eine zweite Immobilie zur Verfügung stehen wird?
            Im nächsten Jahr sollte die Datenübernahme wieder relativ problemlos funktionieren. Wo es noch nie ganz gepasst hat, das sind die über

            mehrere Jahre verteilten Erhaltungsaufwendungen, die muss man immer kontrollieren. Zum aktuellen Stand der Übernahme, siehe hier:

            https://forum.elster.de/anwenderforu...792#post441792
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Zur Info

              Ich habe den Link zum aktuellen Stand der Fehlerbeseitigungen angeklickt und gesehen, dass seit dem 04.04. aus 2022 neben der ersten Anlage V auch solche für weitere vermietete Objekte gezogen werden.

              Ich habe daraufhin meinen noch nicht sehr ausführlich bearbeiteten Entwurf gelöscht und neu generiert.

              Und siehe da, auch die zweite Anlage V "Einkünfte aus dem bebauten Grundstück (2. Grundstück)" ist vorhanden.

              Kommentar


                #8
                Und siehe da, auch die zweite Anlage V "Einkünfte aus dem bebauten Grundstück (2. Grundstück)" ist vorhanden.
                Richtig, aber bei den Werbungskosten fehlt einiges. Das ist zumindest meine Erfahrung.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                Lädt...
                X