Hallo zusammen,
nachdem ich bisher hier im Forum immer gute Antworten bekommen habe und ich auch sonst mit meinen Fragen häufig fündig werde, bitte ich erneut um Unterstützung.
So wie ich einen Artikel zum BMF-Schreiben vom 19.05.2022 verstanden habe, sind seither Währungsgewinne/-Verluste aus ausländischen Festgeld-Anlagen auch bei einer Haltedauer > 1 Jahr anzugeben und steuerrelevant, jedoch nicht mehr als Veräußerungsgeschäft (Anlage SO), sondern als Einkunft / Verlust aus Kapitalanlage (Anlage KAP).
Aber: In welche Zeile der Anlage KAP (bze. falls ich falsch liege, in welche andere Anlage) muss der Währungsgewinn- bzw. -verlust eingetragen werden?
Vielen Dank
ratstrops
nachdem ich bisher hier im Forum immer gute Antworten bekommen habe und ich auch sonst mit meinen Fragen häufig fündig werde, bitte ich erneut um Unterstützung.
So wie ich einen Artikel zum BMF-Schreiben vom 19.05.2022 verstanden habe, sind seither Währungsgewinne/-Verluste aus ausländischen Festgeld-Anlagen auch bei einer Haltedauer > 1 Jahr anzugeben und steuerrelevant, jedoch nicht mehr als Veräußerungsgeschäft (Anlage SO), sondern als Einkunft / Verlust aus Kapitalanlage (Anlage KAP).
Aber: In welche Zeile der Anlage KAP (bze. falls ich falsch liege, in welche andere Anlage) muss der Währungsgewinn- bzw. -verlust eingetragen werden?
Vielen Dank
ratstrops
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