Bei der „Belegnachreichung zur Steuererklärung“ gelten für Anhänge folgende Beschränkungen:
Mehrere Belege können zusammen zu groß sein, um sie mit einem Belegnachreichungsformular zu senden, beispielsweise weil die Qualität der Scans zu hoch ist. Kann die Belegnachreichung für die Einkommensteuererklärung für denselben Veranlagungszeitraum zweimal oder generell mehrfach verwendet werden, anstatt die Belege umständlich zu komprimieren?
- Je Anhang sind maximal 100 PDF-Seiten zulässig. Bitte beachten Sie, dass ansonsten Ihr Beleg ohne weitere Rückmeldung gelöscht wird.
- maximale Dateigröße je Anhang: 10,4 MB
- maximale Dateigröße aller Anhänge: 14 MB
- maximale Anzahl an Anhängen: 20
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