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Vorausberechnung zur Steuererklärung 2021 falsch.

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    #16
    Beihilfeberechtigung liegt wie immer vor. Wie all die Jahre zuvor lege ich dem Arbeitgeber die Bescheinigung zum vorsorgeaufwand von der privaten KK vor. Er berücksichtigt somit bereits einen Teil bei der Besteuerung. Das ist aber schon lange so und nicht das erste Mal! Ich erkläre nicht 2300, die Angaben basieren auf der Bescheinigung der privaten KK für die Steuererklärung. Es ist also 2021 nichts anders als die Jahre zuvor. Nur dass ich eben ohne Riester plötzlich nachzahlen müsste.

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      #17
      Das mit fehlender Beihilfeberechtigung war auch Blödsinn, die Mindestvorsorgepauschale ist in Lohnsteuerklasse I immer auf 1.900 gedeckelt.

      Wenn also in Nr 28 2.800 ausgewiesen wurden, lag dem Besoldungsamt offensichtlich ein Nachweis über Beiträge iSd §10 Abs 1 Nr 3 EStG in dieser Höhe vor.

      Warum das so ist, können wir nicht wissen. Wenn der tatsächliche Betrag nur 2.300 war, bleibe ich dabei, dass die Nachzahlung logisch ist.

      Es ist also offensichtlich kein Problem mit Elster-Bezug, sondern eins, das man mit dem Besoldungsamt klären muss.

      Ich bin daher raus.

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        #18
        Danke für die Anmerkungen. Ich schau mir nochmal die Bescheinigung zum Vorsorgeaufwand an und vergleiche die Werte mit Zeile 28. Diese Angabe musste ich auch nirgends in der Steuererklärung angeben. Die beitragserstattung der KV für 2020 wurde auch bei der Berechnung berücksichtigt.

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          #19
          Diese Angabe musste ich auch nirgends in der Steuererklärung angeben.
          Richtig, diesen Wert hat aber der AG dem Lohnsteuerabzug zugrundegelegt, was grundsätzlich auch korrekt ist. Wenn du aber 2023 von der PKV

          eine Beitragserstattung erhalten hast und den bescheinigten Wert deshalb nicht erreichst, kommt es zu einer Nachzahlung. Deshalb besteht

          in solchen Fällen ja auch Erklärungspflicht nach § 46 EStG.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            Ja, das klingt plausibel. Danke! Ich schaue mal, was er 2022 auswirft/berechnet.

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              #21
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Wenn du aber 2023 von der PKV
              eine Beitragserstattung erhalten hast und den bescheinigten Wert deshalb nicht erreichst, kommt es zu einer Nachzahlung. Deshalb besteht
              in solchen Fällen ja auch Erklärungspflicht nach § 46 EStG.
              Das wäre natürlich eine sehr plausible Erklärung.

              Und in der Tat besteht dann Erklärungspflicht, was beim VZ 21 natürlich hoffnungslos verfristet ist. Da es effektiv zu einer Erstattung kommt, besteht aber ein Funke Hoffnung, dass das FA auf die 25 Euro Verspätungszuschlag je Monat verzichtet.

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                #22
                Nur zur Vervollständigung: für 2022 das Gleiche: Erstattung niedriger als Riesterwirkung. AG hat bereits knapp 2900€ ( Zeile 28) berücksichtigt. Durch beitragserstattung KV kommen nur knapp 2500€ zum Abzug, wodurch das dann plausibel erscheint.

                vielen Dank an alle!

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                  #23
                  Leider wird die von Dir hochgeladene Vorausberechnung bei mir nicht vollständig angezeigt (auf der linken Seite alles abgeschnitten). Lad das bitte mal vollständig hoch, auch die Abrechnung der Lohnsteuer oben, dann kann ich mal nachsehen.

                  Was mir gerade noch einfällt: Wurde vielleicht der Eintrag bei "Beitragserstattung KV" vom Vorjahr übernommen, obwohl es im aktuellen Jahr keine Erstattung mehr gab?

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                    #24
                    Ich habe die Angaben stets mit den Bescheinigungen der PKV abgeglichen. Erstattung erfolgte auch so.
                    Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
                    Diese Galerie hat 2 Bilder

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                      #25
                      Wie bereits gesagt ist die wesentliche Ursache die Beitragserstattung. Dies führte zu einer Pflichtveranlagung, die Erklärung hätte, Corona-bedingt, erst im Oktober 22 abgegeben werden müssen.

                      Das ist unstreitig schon ein bisschen her, der interessierte Leser kann sich gerne mit den Verspätungszuschlägen nach §152 AO beschäftigen.

                      Hier kann es so kommen (Abs 1), eigentlich müsste es auch (Abs 2), da es aber doch eine Erstattung gibt, kann man drum herum kommen (Abs 3). Was das FA daraus macht, muss man sich überraschen lassen.

                      Persönlich würde ich gerade von Beamten erwarten, dass sie sich an die Pflicht zur Abgabe halten (und bekanntlich schützt Unwissenheit da nicht), aber das ist wie gesagt meine persönliche Meinung.

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                        #26
                        Die einbehaltene Lohnsteuer von 9.986 € ergibt sich exakt bei Berücksichtigung eines zusätzlichen Freibetrages von 900 €. Möglicherweise hat der Arbeitgeber bei der Mindestvorsorgepauschale nicht 1.900 € sondern 2.800 € berücksichtigt. Da die Vorsorgeaufwendungen tatsächlich nur 2.291 € betrugen kommt es zu einer entsprechenden Verringerung des Erstattungsbetrages.

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                          #27
                          Danke! Dann passt das wohl so. Erstattungen der PKV und bescheinigte Aufwendungen zur Vorlage beim AG hatte ich jahrelang zuvor auch immer. Mir fiel aber auf dass ab 2021 die Beträge und damit auch die bescheinigten Vorsorgeaufw. derart gestiegen sind, dass das wohl mit ursächlich war, dass es nun erstmals eine derartige Konstellation ergibt und dank Riester keine echte Nachzahlung. 2020 stand in Zeile 28 noch 2100€ ca.

                          danke für den Austausch!

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                            #28
                            Möglicherweise hat der Arbeitgeber bei der Mindestvorsorgepauschale nicht 1.900 € sondern 2.800 € berücksichtigt.
                            Wenn man als PKV-Versicherter die von der Versicherung bescheinigten voraussichtlichen Beiträge dem Arbeitgeber vorlegt, werden die

                            beim Lohnsteuereinbehalt auch berücksichtigt. Die Mindestvorsorgepauschale kommt nur zum Ansatz, wenn man nichts vorliegt, so

                            wie ich das mache oder wenn die bescheinigten Beiträge unter 1.900 € (3.000 € in Steuerklasse 3) liegen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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