Kann die Anlage V einzeln bearbeitet werden?

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  • MattUl
    Neuer Benutzer
    • 08.04.2024
    • 1

    #1

    Kann die Anlage V einzeln bearbeitet werden?

    Hallo, ich verzweifel gerade an diesem Mein Elster. Ich benötige NUR die Anlage V. Ist eine einzelne Bearbeitung der Anlage V unter MeinElster möglich?
    Gruß MattUl
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4266

    #2
    Nein, nur komplette Erklärungen.

    Kommentar

    • reckoner
      Erfahrener Benutzer
      • 27.12.2009
      • 5920

      #3
      Hallo,

      die Anlage V gehört - wie alle Anlagen (daher der Name) - zur Einkommensteuererklärung. Alleine geht nicht, und das ist auch mit schriftlichen Formularen nicht anders.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45928

        #4
        Wenn es außer Vermietungseinkünften nichts zu erklären gibt, was sehr unwahrscheinlich ist, fügt man dem Hauptvordruck eben nur die Anlage V bei.

        Fast täglich wird hier im Forum gefragt, wie man bei der Webanwendung Mein ELSTER benötigte Anlagen zu einer Steuererklärung hinzufügt. Wenn man erstmals eine Einkommensteuererklärung in Mein ELSTER startet, kann man seit dem Jahr 2019 einen Anlagenassistenten nutzen. Einzelheiten sind hier beschrieben: https://forum.elster
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15381

          #5
          Sollte die Anlage nachträglich zur bereits übermittelten Erklärung vom Finanzamt angefordert worden sein, dann kann man sie normalerweise auch auf Papier oder PDF nachreichen.
          Auch die Übernahme der bisherigen Erklärung in eine neue ist natürlich möglich. Die Anlage kann dann hinzugefügt und die komplette Erklärung wieder übermittelt werden.

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