Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kann die Anlage V einzeln bearbeitet werden?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kann die Anlage V einzeln bearbeitet werden?

    Hallo, ich verzweifel gerade an diesem Mein Elster. Ich benötige NUR die Anlage V. Ist eine einzelne Bearbeitung der Anlage V unter MeinElster möglich?
    Gruß MattUl

    #2
    Nein, nur komplette Erklärungen.

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      die Anlage V gehört - wie alle Anlagen (daher der Name) - zur Einkommensteuererklärung. Alleine geht nicht, und das ist auch mit schriftlichen Formularen nicht anders.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        Wenn es außer Vermietungseinkünften nichts zu erklären gibt, was sehr unwahrscheinlich ist, fügt man dem Hauptvordruck eben nur die Anlage V bei.

        https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Sollte die Anlage nachträglich zur bereits übermittelten Erklärung vom Finanzamt angefordert worden sein, dann kann man sie normalerweise auch auf Papier oder PDF nachreichen.
          Auch die Übernahme der bisherigen Erklärung in eine neue ist natürlich möglich. Die Anlage kann dann hinzugefügt und die komplette Erklärung wieder übermittelt werden.

          Kommentar

          Lädt...
          X