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EkSt-Erklärung 2023 Anlage V Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen

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neue Beiträge

    #16
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Erhaltungsaufwand, der direkt zugeordnet werden kann, wird nicht prozentual aufgeteilt
    Entschuldigung, aber Du hattest oben noch das Wörtchen "nicht" vor dem direkt stehen.
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Wenn ich in der vermieteten Wohnung die Badarmaturen erneuere, dann kann ich das dieser Wohnung direkt zuordnen. Das wäre dann in Zeile 54 zu erklären, nicht in Zeile 55.
    Keine Frage, zumindest nicht meine. Aber in einem Nachbarthread gingst Du auf die Nebenkosten für den Zeitraum eines Leerstandes ein. Obwohl man diese keinem MIeter in Rechnung stellen kann, werden sie im Verhältnis auteilt.

    Kommentar


      #17
      Hallo, ich bin neu in diesem Forum und habe aber eine ganz ähnliche Frage, daher stelle ich sie jetzt hier, statt dazu ein neues Thema aufzumachen. Ich hoffe, das ist in Ordnung.

      Bezogen auf das oben genannte Beispiel: wie füllt man denn das Formular dann im zweiten Jahr aus?
      Füllt man es nochmal identisch aus und am hinterlegten Rechnungsdatum wird ersichtlich, dass es sich eigentlich um einen Aufwand aus dem letzten Jahr handelte, der im zweiten Jahr weiter abgeschrieben wird?

      Also quasi so?
      Anlage V
      1. Objekt öffnen
      Abschnitt 12: Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen
      Weitere Daten hinzufügen
      Bezeichnung, Rechnungsaussteller, 15.000 € eingeben (hier auf Datum in 2023 achten, damit klar ist, dass die Rechnung nicht aus 2024 stammt)
      Eintrag übernehmen
      Zeile 56: Gesamtaufwand: 15000 € davon dann 2024 abzuziehen: 7500 €
      durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt
      Zeile 58: Gesamtbetrag 7500 € abzugsfähiger Anteil 50,00% 3750 € wird automatisch befüllt​

      Mir kommt es komisch vor eine Rechnung aus 2023 unter dem Titel "Gesamtaufwand 2024" zu verbuchen. Aber irgendwo müssen die laufenden Abschreibungen ja nochmal erwähnt werden.

      Kommentar


        #18
        Vielen Dank vorab schonmal für Eure Hilfe.

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          #19
          Im zweiten und den folgenden Jahren wird der ursprüngliche Gesamtaufwand (hier 15.000 €) nicht mehr eingetragen.

          Es gibt für jeden Vorjahresaufwand eine eigene Zeile, also insgesamt 4. Die Überschrift für den zu verteilenden Erhaltungsaufwand aus 2023 lautet:

          Zu berücksichtigender Anteil der Erhaltungsaufwendungen nach den §§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV aus 2023
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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