Hallo,
ich habe eine Frage zur Anlage V:
Wir haben letztes Jahr eine Wohnung gekauft, die vermietet wird. Nun habe ich mich informiert und die Maklerkosten, Grunderwerbssteuer, sowie (teilweise) Notar, kann man als Anschaffungsnebenkosten in der AfA zu 2% absetzen. Was ich bisher nirgends rausgefunden habe ist, über wieviele Jahre ich das dann dort absetzen darf?
Zudem bin ich mir nicht sicher, welches Datum ich als Erwerb angeben darf. Gibt man das Datum des notariellen Kaufvertrags ein? Die Kaufpreiszahlung und Eintragung ins Grundbuch hat sich sehr hingezogen, dazwischen liegen knappe 3 Monate.
Vielen Dank schonmal für die Hilfe.
ich habe eine Frage zur Anlage V:
Wir haben letztes Jahr eine Wohnung gekauft, die vermietet wird. Nun habe ich mich informiert und die Maklerkosten, Grunderwerbssteuer, sowie (teilweise) Notar, kann man als Anschaffungsnebenkosten in der AfA zu 2% absetzen. Was ich bisher nirgends rausgefunden habe ist, über wieviele Jahre ich das dann dort absetzen darf?
Zudem bin ich mir nicht sicher, welches Datum ich als Erwerb angeben darf. Gibt man das Datum des notariellen Kaufvertrags ein? Die Kaufpreiszahlung und Eintragung ins Grundbuch hat sich sehr hingezogen, dazwischen liegen knappe 3 Monate.
Vielen Dank schonmal für die Hilfe.
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