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Anschaffungsnebenkosten bei Vermietung

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    Anschaffungsnebenkosten bei Vermietung

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Anlage V:
    Wir haben letztes Jahr eine Wohnung gekauft, die vermietet wird. Nun habe ich mich informiert und die Maklerkosten, Grunderwerbssteuer, sowie (teilweise) Notar, kann man als Anschaffungsnebenkosten in der AfA zu 2% absetzen. Was ich bisher nirgends rausgefunden habe ist, über wieviele Jahre ich das dann dort absetzen darf?

    Zudem bin ich mir nicht sicher, welches Datum ich als Erwerb angeben darf. Gibt man das Datum des notariellen Kaufvertrags ein? Die Kaufpreiszahlung und Eintragung ins Grundbuch hat sich sehr hingezogen, dazwischen liegen knappe 3 Monate.

    Vielen Dank schonmal für die Hilfe.

    #2
    Die von Dir genannten Anschaffungsnebenkosten gehören wie der Kaufpreis zu den Anschaffungskosten und unterliegen dem gleichen Abschreibungssatz. Dieser beträgt nach § 7 Abs. 4 EStG bei Anschaffung bis 2023 2% jährlich. Im Jahr der Anschaffung muss dieser Betrag monatsanteilig gekürzt werden (z. B. bei Anschaffung am 01.05. > 8/12.

    Wichtig ist noch, dass nur die Gebäudeanschaffungskosten zählen, der Anteil für den Grund und Boden muss herausgerechnet werden. Hierfür gibt es ein brauchbares excel-Arbeitsblatt, das hier heruntergeladen werden kann.
    Bei einem Abschreibungssatz von 2% läuft die Abschreibung logischerweise 50 Jahre lang.

    Maßgeblicher Anschaffungszeitpunkt ist der wirtschaftliche Übergang (steht normalerweise im Notarvertrag).
    Zuletzt geändert von Telepeter; 11.04.2024, 15:12.

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      #3
      Das ist eine ganz einfache Rechnung: Wenn man jedes Jahr 2% abschreibt, ist die Wohnung nach exakt 50 Jahren voll abgeschrieben, denn 50 x 2% = 100% (im Ernst, ist wirklich so).

      Ab wann genau, kann ich aber leider auch nicht sagen.

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        #4
        Maßgeblicher Anschaffungszeitpunkt ist der wirtschaftliche Übergang (steht normalerweise im Notarvertrag).
        Das Datum eher nicht, aber die Voraussetzungen für den Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten sind angegeben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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