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Warum muss ich nachzahlen?

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    Warum muss ich nachzahlen?

    Hallo Zusammen,

    bisher habe ich in der Einkommensteuererklärung immer ein Guthaben gehabt. Letztes Jahr hatte ich sie nicht abgegeben, aber dieses Jahr wird mir in der Vorberechnung eine Nachzahlung angezeigt. Ich hatte 20.913 EUR Brutto verdient und 882 EUR Lohnsteuer gezahlt. So wie immer habe ich keine Fahrtkosten und nichts Sonstiges geltend gemacht.
    Warum muss ich jetzt nachzahlen, sonst aber nie, obwohl sich bei mir sonst nichts geändert hat? Hat sich diesbzgl an den Steuergesetzen etwas geändert? Bin absoluter Laie ! Dankeschön für einen Tipp

    #2
    Ähnlicher Fall:

    https://forum.elster.de/anwenderforu...g-werksstudent

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      #3
      Du kannst mal die Vorausberechnung von Elster in anonymisierter Form (ohne Steuernummer) hier hochladen, dann können wir genaueres sagen. Es kann gut sein, dass es tatsächlich an der Midi-Job-Regelung liegt, nach der bei Dir der Arbeitgeber mehr als die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat. In diesem Fall könnte es sinnvoll sein, auf die Abgabe einer Einkommensteuererklärung zu verzichten. Einen Fall der Abgabepflicht sehe ich bisher nicht.

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        #4
        Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
        Du kannst mal die Vorausberechnung von Elster in anonymisierter Form (ohne Steuernummer) hier hochladen, dann können wir genaueres sagen. Es kann gut sein, dass es tatsächlich an der Midi-Job-Regelung liegt, nach der bei Dir der Arbeitgeber mehr als die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat. In diesem Fall könnte es sinnvoll sein, auf die Abgabe einer Einkommensteuererklärung zu verzichten. Einen Fall der Abgabepflicht sehe ich bisher nicht.
        Ich weiß leider nicht wie ich die PDF, die er mir ausgespuckt hat, anonymisieren kann. Würde daher die relevanten Daten per Hand abtippen. Was würdet ihr brauchen, um es zu prüfen?

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          #5
          Zitat von Citro Beitrag anzeigen

          Ich weiß leider nicht wie ich die PDF, die er mir ausgespuckt hat, anonymisieren kann. Würde daher die relevanten Daten per Hand abtippen. Was würdet ihr brauchen, um es zu prüfen?
          Einfach die Steuernummer streichen und abfotografieren, Du kannst Bilder hochladen.

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            #6
            Das einzige was sich geändert hat, ist dass diese Midijobs jetzt bis 2.000 Euro brutto monatlich gehen, früher war das viel weniger und man kam vielleicht gar nicht über den Grundfreibetrag. Da jetzt beide Fälle sich in diesem Bereich bewegen, kann das vielleicht wirklich die Ursache für kleinere Nachzahlungen sein.

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              #7

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                  habs doch rausgekriegt

                  Kommentar


                    #10
                    Kannst Du noch mal die STelle mit den Altersvorsorgeaufwendungen hochladen? Oder gab es da keine? Du bist doch sicher rentenversicherungspflichtig oder? Hast Du die vielleicht nicht eingetragen? Müssten 1.843 € sein.
                    Zuletzt geändert von Telepeter; 11.04.2024, 15:30.

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                      #11
                      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                      Das einzige was sich geändert hat, ist dass diese Midijobs jetzt bis 2.000 Euro brutto monatlich gehen, früher war das viel weniger und man kam vielleicht gar nicht über den Grundfreibetrag. Da jetzt beide Fälle sich in diesem Bereich bewegen, kann das vielleicht wirklich die Ursache für kleinere Nachzahlungen sein.
                      Okay, vielen Dank. Das macht dann vermutlich Sinn. Mein Mann hat auch im selben Bereich verdient (20.920 EUR) und soll aber über 200 EUR nachzahlen. Er hatte im Jahr 2023 2 Jobs. Das verstehe ich dann aber nicht, oder gibt es da einen steuerlichen Unterschied, wenn man 2 Jobs hatte? (beide STKL 4!)
                      Zuletzt geändert von Citro; 11.04.2024, 15:35.

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                        #12
                        Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
                        Kannst Du noch mal die STelle mit den Altersvorsorgeaufwendungen hochladen? Oder gab es da keine? Du bist doch sicher rentenversicherungspflichtig oder? Hast Du die vielleicht nicht eingetragen?
                        Ja, bin ich. Steht, soweit ich es richtig lese, unter Sonderausgaben:

                        "abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . -1.984"

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                          #13
                          Mein Mann hat auch im selben Bereich verdient (20.920 EUR) und soll aber über 200 EUR nachzahlen.
                          Warum probiert ihr eigentlich nicht aus, was bei einer Zusammenveranlagung herauskommt oder seid ihr nicht verheiratet ?
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Warum probiert ihr eigentlich nicht aus, was bei einer Zusammenveranlagung herauskommt oder seid ihr nicht verheiratet ?
                            Hab ich ausprobiert, zusammen müssen wir 350 EUR nachzahlen.

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                              #15
                              Ok, dann sehen wir hier dass der Arbeitgeberanteil höher war als der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung, 1.984 € Arbeitgeber, 1.843 € Arbeitnehmer. Die Lohnsteuertabelle geht davon aus, dass das 50:50 ist. Gleiches Spiel bei Kranken- und Pflegeversicherung. Das führt dann tatsächlich zu einer Nachforderung. Da ich keine gesetzliche Grundlage für eine Abgabepflicht sehe würde ich davon absehen solange das Finanzamt Dich nicht auffordert.

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