Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Warum muss ich nachzahlen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Zitat von Citro Beitrag anzeigen

    Er hatte im Jahr 2023 2 Jobs.
    Wenn er die Jobs hintereinander und nicht parallel hatte (beide Steuerklasse 4) dann besteht vermutlich auch bei ihm keine Abgabeverpflichtung, wenn nicht noch andere Gründe vorliegen. Maßgebend ist § 46 EStG.

    Kommentar


      #17
      Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
      Ok, dann sehen wir hier dass der Arbeitgeberanteil höher war als der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung, 1.984 € Arbeitgeber, 1.843 € Arbeitnehmer. Die Lohnsteuertabelle geht davon aus, dass das 50:50 ist. Gleiches Spiel bei Kranken- und Pflegeversicherung. Das führt dann tatsächlich zu einer Nachforderung. Da ich keine gesetzliche Grundlage für eine Abgabepflicht sehe würde ich davon absehen solange das Finanzamt Dich nicht auffordert.
      Vielen Dank. Also war mein AG zu großzügig Ein Umzug in ein anderes Bundesland (in 2024) und die 2 Jobs meines Mannes (beide Steuerklasse 4) sind ja noch keine Verpflichtung, die Steuererklärung zu machen, richtig?

      Kommentar


        #18
        Ne, wenn nicht zwischenzeitlich ALG I bezogen wurde.

        Kommentar


          #19
          Nein, es gab keine Bezüge und auch kein Krankengeld. Nur einen Umzug, aber das scheint steuerlich irrelevant zu sein.

          Kommentar


            #20
            Vielen Dank für eure Beratung- dann lass ich es auch dieses Jahr wieder gut sein und spare dem Staat etwas Papierkram : )

            Kommentar


              #21
              Es ist auf alle Fälle interessant, welche Nebenwirkungen eigentlich für den Bürger positive Sachen wie geringere SV-Beiträge haben können. Das ist ein bisschen so wiebei der freien Heilfürsorge für die Polizeianwärter.

              Kommentar

              Lädt...
              X