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Vorsorgeaufwendungen / hier: Rentner

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    Vorsorgeaufwendungen / hier: Rentner

    Hallo in die Runde,

    ich mache mich gerade über meine ESt Erklärung nach dem ersten Rentenbezugsjahr her.
    Ist auch soweit gut gelaufen - ABER:

    Bei der Onlineprüfung fällt mir auf, dass Vorsorgeaufwendungen in der dateillierten Steuererklärung -möglicherweise- nicht (ganz) berücksichtigt werden.
    Konkret:

    Ich habe in Zeile 22 "über die Basisabsicherung..." Beträge erfasst, die m. E. nicht berücksichtigt werden.

    Hier das Beispiel:


    grafik.png

    Gleiches gilt auch für den fogenden Bereich:

    grafik.png


    Die Summen von 517€ + 532€ werden an keiner Stelle erkennbar berücksichtigt. Etwa in der Art, dass "Summe Vorsorge" xxx € / Höchstbetrag YYY € irgendwo steht.

    Es wird wie folgt ausgegeben:

    grafik.png

    Frage: Gibt es für diese og. Bereiche Höchstbeträge und werden nur nicht angegeben?

    Danke für die Mithilfe.

    #2
    Da Du mit den Pflichtbeiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung über dem max. absetzbaren Betrag (Mindestvorsorgeaufwand 3.000 €) befindest, wird der Rest nicht berücksichtigt.

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      #3
      Hallo Trekker,

      vielen Dank für die schnelle Antwort. Habe mir sowas schon gedacht. Die Darstellung ist nur etwas unglücklich. Hätte mir gewünscht, dass alle Summen dort erscheinen und dann gesagt wird, höchstens jedoch xxx Euro..

      Eine Nachfrage noch: Was ist mit dem Mindestvorsorgeaufwand 3.000 € gemeint? Das betrifft mich ja nicht....

      Danke.

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        #4
        Da Du mit den Pflichtbeiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung über dem max. absetzbaren Betrag (Mindestvorsorgeaufwand 3.000 €) befindest, wird der Rest nicht berücksichtigt.
        Bei Zusammenveranlagung gilt zwar ein Höchstbetrag von 3.800 € (2 x 1.900 €), aber 6.596 € sind natürlich deutlich mehr, so dass alle

        weiteren Vorsorgeaufwendungen steuerlich unberücksichtigt bleiben. Das ist bereits seit 2010 so geregelt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo Charlie24,

          Danke für die Info. Ich bin nur über die Bezeichnung Mindestvorsorgeaufwand gestolpert. ...

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            #6
            Ich bin nur über die Bezeichnung Mindestvorsorgeaufwand gestolpert. .
            Da hat Trekker offenbar etwas verwechselt. Es gibt zwar im Lohnsteuerabzugsverfahren den Begriff Mindestvorsorgepauschale,

            die maximal 1.900 € bzw. in Steuerklasse 3 dann maximal 3.000 € beträgt, mit den Höchstbeiträgen für sonstige Vorsorgeaufwendungen

            hat das aber nichts zu tun. Für die Einkommensteuer hat die Mindestvorsorgepauschale keine Bedeutung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von suomi117 Beitrag anzeigen
              Eine Nachfrage noch: Was ist mit dem Mindestvorsorgeaufwand 3.000 € gemeint? Das betrifft mich ja nicht....
              Da hast Du natürlich recht. Die Begriffe Mindestvorsorgeaufwand und 3.000 € sind hier fehl am Platz. Ich hatte die Mindestvorsorgepauschale, die im Vorfeld über die LStK berücksichtigt wird, im Sinn.

              Diese gilt auch nur für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen und beträgt
              • 12 % des Arbeitslohns, höchstens 1. 900,– € pro Jahr in den Steuerklassen I, II, IV, V oder VI oder
              • 12 % des Arbeitslohns, höchstens 3.000,– € pro Jahr in Steuerklasse III.
              Bei der durch die Steuererklärung ausgelösten Steuerberechnung wird zwischen Alters- und sonstigen Vorsorgeaufwendungen unterschieden. Dabei werden die abzugsfähigen sonstigen Vorsorgeaufwendungen getrennt von den Altersvorsorgeaufwendungen ermittelt. Denn für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen gelten andere Höchstbeträge (2.800 € für Selbstständige, die keinerlei Zuschüsse zu ihren KV-Beiträgen bekommen, 1.900 € für einzeln veranlagte und 3.800 € für gemeinsam veranlagte Steuerpflichtige). Zusätzlich gilt noch die Besonderheit, dass bestimmte sonstige Vorsorgeaufwendungen (Pflichtbeiträge zur KV und PV) unbegrenzt in voller Höhe, also auch über die Höchstbeträge hinaus, steuerlich absetzbar sind.

              In Deinem Fall ist keine gemeinsame Veranlagung zu erkennen, von daher wird Dein "Höchstbeitrag" bei 1.900 € liegen und Du hast einen sehr hohen Benefit. Mich wundert allerdings der mit 2.406 € sehr hohe Pflegepflichtversicherungsbeitrag.

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                #8
                Mich wundert allerdings der mit 2.406 € sehr hohe Pflegepflichtversicherungsbeitrag
                Rentner müssen bekanntlich die Pflegeversicherungsbeiträge zu 100% selbst bezahlen. Dass suomi117 Rentner im ersten vollen Rentenjahr ist,

                steht im ersten Satz.

                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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