Also es ist so, dass ich Eigentümer bin und eine Person Nießbrauch hat (aber nicht Eigentümer ist). Der "Nießbraucher" gibt die "normalen" Mieteinnahmen der einzelnen Wohnungen bei seiner Steuererklärung an. Mir wird eine der Wohnungen unentgeltlich überlassen und ich habe ein Zimmer innerhalb der Wohnung bei Airbnb kurzfristig "vermietet".
Es ist doch nun nicht so, dass der Nießbraucher meine Airbnb Einkünfte versteuern muss?
Es ist doch nun nicht so, dass der Nießbraucher meine Airbnb Einkünfte versteuern muss?
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