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Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften nicht bei MeinElster zu finden?

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    Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften nicht bei MeinElster zu finden?

    Hallo zusammen,

    ich muss die Steuererklärung für meinen Vater machen. Mein Vater war Rentner also muss ich nur die Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften abgeben. Ich wollte das über Elster machen, weil ich meine hier auch immer abgeben und ich nicht mit den Papierformularen arbeiten wollte. Ich habe auch gelesen, dass ich das für eine andere Person machen kann.
    Ich finde aber das Formuiar nicht. Ich komme immer nur zu einfachElster, wo ich mich bzw. ich meinen Vater erst registrieren müsste.

    Gibt es das Formular echt nicht über das normale ElsterFormular? Wenn es doch möglich ist, könnte mir jemand den Weg dort hin zeigen?

    Danke für die Antworten.

    #2
    Es gibt keine Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften. Es gibt eine Einkommensteuererklärung zur Erklärung von Einkünften, zu denen auch Renten und Versorgungsbezüge gehören.

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      #3
      Wenn es doch möglich ist, könnte mir jemand den Weg dort hin zeigen?
      Du startest in Mein ELSTER eine neue Einkommensteuererklärung und fügst die Anlagen hinzu, die für deinen Vater in jedem Fall benötigt werden.

      Das ist neben der Anlage Vorsorgeaufwand zumindest die Anlage R für die gesetzliche Rente. In der Regel benötigt man als Rentner noch

      weitere Anlagen. Ich beziehe z. B. auch eine Betriebsrente, die in der Anlage N zu erklären ist. Für Sonderausgaben wie Spenden und Kirchensteuer

      benötigt man die Anlage Sonderausgaben, zumeist wird auch die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen benötigt. Wie man Anlagen hinzufügt,

      ist hier beschrieben: https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung

      Ganz wichtig ist es, für deinen Vater den Bescheinigungsabruf zu beantragen. Das erfolgt unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten >

      > Bescheinigungen anderer Personen. Es dauert zwar ein paar Tage, bis dein Vater per Post einen Freischaltcode erhält, aber du kannst dann sehr viele

      Daten für ihn abrufen und in seine Erklärung übernehmen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von multi Beitrag anzeigen
        Es gibt keine Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften. Es gibt eine Einkommensteuererklärung zur Erklärung von Einkünften, zu denen auch Renten und Versorgungsbezüge gehören.
        Sorry, dass steht da auf dem Formular, was mir das FA zugeschickt hat.


        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Du startest in Mein ELSTER eine neue Einkommensteuererklärung und fügst die Anlagen hinzu, die für deinen Vater in jedem Fall benötigt werden.

        Das ist neben der Anlage Vorsorgeaufwand zumindest die Anlage R für die gesetzliche Rente. In der Regel benötigt man als Rentner noch

        weitere Anlagen. Ich beziehe z. B. auch eine Betriebsrente, die in der Anlage N zu erklären ist. Für Sonderausgaben wie Spenden und Kirchensteuer

        benötigt man die Anlage Sonderausgaben, zumeist wird auch die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen benötigt. Wie man Anlagen hinzufügt,

        ist hier beschrieben: https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung

        Ganz wichtig ist es, für deinen Vater den Bescheinigungsabruf zu beantragen. Das erfolgt unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten >

        > Bescheinigungen anderer Personen. Es dauert zwar ein paar Tage, bis dein Vater per Post einen Freischaltcode erhält, aber du kannst dann sehr viele

        Daten für ihn abrufen und in seine Erklärung übernehmen.
        Also wird das Ganze doch ein bisschen komplizierter. Das Finanzamt hat mir nur das eine Formular zugeschickt.
        Ich muss vielleicht noch dazu schreiben, dass mein Vater verstorben ist.

        Mein Vater hatte auch Elster und somit würde der Bescheinigungsabrufcode dort landen, aber darauf hat niemand mehr Zugriff.

        Danke schon mal für eure Hilfe.

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          #5
          Wie du der Anleitung entnehmen kannst, handelt es sich um eine vereinfachte Einkommensteuererklärung für Menschen, die nur Alterseinkünfte haben, wobei es das Formular überhaupt nur in vier Bundesländern gibt.

          Es gibt keine elektronische Version per Elster. Entweder du füllst in Mein Elster die normale Einkommensteuererklärung aus, was aber voraus setzt, dass du die relevanten Daten ermittelst, oder du bleibst bei dem Papierformular.
          Zuletzt geändert von multi; 03.05.2024, 22:18.

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            #6
            Zitat von multi Beitrag anzeigen
            Wie du der Anleitung entnehmen kannst, handelt es sich um eine vereinfachte Einkommensteuererklärung für Menschen, die nur Alterseinkünfte haben, wobei es das Formular überhaupt nur in vier Bundesländern gibt.

            Es gibt keine elektronische Version per Elster. Entweder du füllst in Mein Elster die normale Einkommensteuererklärung aus, was aber voraus setzt, dass du die relevanten Daten ermittelst, oder du bleibst bei dem Papierformular.
            Ja, mein Vater wohnte in einem der 4 Bundesländer, die das Formular haben.
            Dann werde ich es wohl in Papierformular machen.

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              #7
              Dann werde ich es wohl in Papierformular machen.
              Das ist in deinem Fall sicher am einfachsten. Der Bescheinigungsabruf kann nicht neu eingerichtet werden, der würde nur am PC des Vaters funktionieren.

              Dafür braucht man aber die Zugangsdaten.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Dafuer braucht man aber die Zugangsdaten.
                ... und die werden normalerweise vom Finanzamt im Todesfall sofort gesperrt - so geschehen jedenfalls bei meinem Vater vorletztes Jahr. Ob alle Finanzaemter so verfahren, weiss ich nicht.
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                  #9
                  .. und die werden normalerweise vom Finanzamt im Todesfall sofort gesperrt -
                  Das stimmt doch so nicht. Bei einem bereits bestehenden Konto mit zu Lebzeiten eingerichtetem Bescheinigungsabruf passiert da überhaupt nichts.

                  Neu einrichten lässt sich nichts mehr, das ist klar.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Das ist auch der Grund, warum wir bei uns jeweils den anderen für den Abruf der Bescheinigungen freigeschaltet haben, obwohl es, da jeder von uns von seinem eigenen Konto aus einzeln veranlagt, derzeit nicht genutzt wird.
                    ​​​​​​
                    Denn, wen einem was passiert, ist es zu spät den anderen für den Abruf freizuschalten.

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                      #11
                      Das stimmt doch so nicht.
                      Ich habe nur meine Erfahrungen wiedergegeben. Wenn du andere Erfahrungen gemacht hast, bitte schoen, dann handhaben die Finanzaemter das wahrscheinlich doch unterschiedlich. Deswegen machen wir das genau so, wie multi das beschrieben hat.
                      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

                      Kommentar


                        #12
                        Deswegen machen wir das genau so, wie multi das beschrieben hat.
                        Wenn die Finanzämter eine zu Lebzeiten eingerichtete Abrufberechtigung im Todesfall wirklich sperren würden, würde das aber nichts bringen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Das Finanzamt hat nicht mal den Tod mitbekommen. Erst als eine automatische Zahlung nicht eingegangen ist, weil das Konto nicht mehr existierte.
                          Ok, ich weiß ja nicht, wer wie wo was meldet. Ich wusste aber auch nicht, dass da irgendwas automatisch gezahlt wird. So tief steckte ich nicht in den finanziellen Sachen meines Vaters.

                          Ich werde das in den nächsten Tagen auf Papier ausfüllen und gucken, was ich zu haushaltsnahmen Dienstleistungen usw. finde. Wenn die noch andere Sachen wollen, werden die sich melden.

                          Danke für eure Hilfe.

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Wenn die Finanzämter eine zu Lebzeiten eingerichtete Abrufberechtigung im Todesfall wirklich sperren würden, würde das aber nichts bringen.
                            Wir konnten problemlos im März diesen Jahres die Bescheinigungen, insbesondere die Rentenbezüge einer im Januar letzten Jahres verstorbenen Person abrufen. Und der Tod dieser Person war dem FA definitiv aus der letztjährigen Erklärung bekannt.

                            ​​​​​

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                              #15
                              Wir konnten problemlos im März diesen Jahres die Bescheinigungen, insbesondere die Rentenbezüge einer im Januar letzten Jahres verstorbenen Person abrufen.
                              Ich habe das in den letzten Jahren in insgesamt 3 Fällen so gemacht, da gibt es keine Probleme. Auch da waren die Sterbefälle dem Finanzamt bekannt.

                              Da wird nichts gesperrt. Da gibt es ab dem Jahr nach dem Sterbejahr nur keine Bescheinigungen mehr.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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