Hallo,
ich bin während des Jahres 2023 ins Ausland umgezogen, Wohnung in Deutschland etc. ist alles aufgelöst, also sollte ich nach dem Umzug beschränkt steuerpflichtig sein.
Soweit so gut, ich habe die ESt unbeschränkt (ESt 1A) 2023 ausgefüllt und die Anlage WA-ESt angehängt und dort mein Einkommen nach dem Umzug eingetragen.
Das Depot bei einer deutschen Bank habe ich jedoch behalten und der Bank meinen Umzug ins Ausland mitgeteilt. Diese ziehen seit dem Umzug keine Kapitalertragssteuer mehr ab / bzw verrechnen es nicht mehr mit dem Freibetrag. In der Hilfe zu Anlage WA-ESt steht folgendes:
"Sie sind ins Ausland verzogen oder sind aus dem Ausland zurückgekehrt und nur während eines Teils des Kalenderjahres unbeschränkt steuerpflichtig? Dann geben Sie bitte für das ganze Kalenderjahr nur eine Einkommensteuererklärung zur unbeschränkten Steuerpflicht ab. Erklären Sie in dieser auch die während der beschränkten Steuerpflicht erzielten inländischen Einkünfte. Tragen Sie bitte die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden ausländischen Einkünfte in die Zeile 6 ein. Die Einkünfte sind nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln. Ihr Finanzamt berücksichtigt diese ausländischen Einkünfte nur bei der Berechnung des Steuersatzes, der auf Ihre steuerpflichtigen Einkünfte angewandt wird (Progressionsvorbehalt)."
Wo muss ich jetzt die Kapitalerträge bei der deutschen Bank während des Zeitraums der beschränkten Steuerpflicht (nach dem Umzug) angeben? In der Anlage WA-ESt oder doch in der Anlage KAP und wo dort?
Was gilt alles als inländische Einkünfte? Kapitalerträge eines Wertpapieres mit Firmensitz in Deutschland?. Wie verhält es sich mit Kapitalerträgen eines Wertpapieres mit Sitz im Ausland?
Vielen Dank!
ich bin während des Jahres 2023 ins Ausland umgezogen, Wohnung in Deutschland etc. ist alles aufgelöst, also sollte ich nach dem Umzug beschränkt steuerpflichtig sein.
Soweit so gut, ich habe die ESt unbeschränkt (ESt 1A) 2023 ausgefüllt und die Anlage WA-ESt angehängt und dort mein Einkommen nach dem Umzug eingetragen.
Das Depot bei einer deutschen Bank habe ich jedoch behalten und der Bank meinen Umzug ins Ausland mitgeteilt. Diese ziehen seit dem Umzug keine Kapitalertragssteuer mehr ab / bzw verrechnen es nicht mehr mit dem Freibetrag. In der Hilfe zu Anlage WA-ESt steht folgendes:
"Sie sind ins Ausland verzogen oder sind aus dem Ausland zurückgekehrt und nur während eines Teils des Kalenderjahres unbeschränkt steuerpflichtig? Dann geben Sie bitte für das ganze Kalenderjahr nur eine Einkommensteuererklärung zur unbeschränkten Steuerpflicht ab. Erklären Sie in dieser auch die während der beschränkten Steuerpflicht erzielten inländischen Einkünfte. Tragen Sie bitte die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden ausländischen Einkünfte in die Zeile 6 ein. Die Einkünfte sind nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln. Ihr Finanzamt berücksichtigt diese ausländischen Einkünfte nur bei der Berechnung des Steuersatzes, der auf Ihre steuerpflichtigen Einkünfte angewandt wird (Progressionsvorbehalt)."
Wo muss ich jetzt die Kapitalerträge bei der deutschen Bank während des Zeitraums der beschränkten Steuerpflicht (nach dem Umzug) angeben? In der Anlage WA-ESt oder doch in der Anlage KAP und wo dort?
Was gilt alles als inländische Einkünfte? Kapitalerträge eines Wertpapieres mit Firmensitz in Deutschland?. Wie verhält es sich mit Kapitalerträgen eines Wertpapieres mit Sitz im Ausland?
Vielen Dank!
Kommentar