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Umzug ins Ausland - wo Kapitalerträge eintragen?

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    Umzug ins Ausland - wo Kapitalerträge eintragen?

    Hallo,

    ich bin während des Jahres 2023 ins Ausland umgezogen, Wohnung in Deutschland etc. ist alles aufgelöst, also sollte ich nach dem Umzug beschränkt steuerpflichtig sein.
    Soweit so gut, ich habe die ESt unbeschränkt (ESt 1A) 2023 ausgefüllt und die Anlage WA-ESt angehängt und dort mein Einkommen nach dem Umzug eingetragen.

    Das Depot bei einer deutschen Bank habe ich jedoch behalten und der Bank meinen Umzug ins Ausland mitgeteilt. Diese ziehen seit dem Umzug keine Kapitalertragssteuer mehr ab / bzw verrechnen es nicht mehr mit dem Freibetrag. In der Hilfe zu Anlage WA-ESt steht folgendes:

    "Sie sind ins Ausland verzogen oder sind aus dem Ausland zurückgekehrt und nur während eines Teils des Kalenderjahres unbeschränkt steuerpflichtig? Dann geben Sie bitte für das ganze Kalenderjahr nur eine Einkommensteuererklärung zur unbeschränkten Steuerpflicht ab. Erklären Sie in dieser auch die während der beschränkten Steuerpflicht erzielten inländischen Einkünfte. Tragen Sie bitte die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden ausländischen Einkünfte in die Zeile 6 ein. Die Einkünfte sind nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln. Ihr Finanzamt berücksichtigt diese ausländischen Einkünfte nur bei der Berechnung des Steuersatzes, der auf Ihre steuerpflichtigen Einkünfte angewandt wird (Progressionsvorbehalt)."


    Wo muss ich jetzt die Kapitalerträge bei der deutschen Bank während des Zeitraums der beschränkten Steuerpflicht (nach dem Umzug) angeben? In der Anlage WA-ESt oder doch in der Anlage KAP und wo dort?
    Was gilt alles als inländische Einkünfte? Kapitalerträge eines Wertpapieres mit Firmensitz in Deutschland?. Wie verhält es sich mit Kapitalerträgen eines Wertpapieres mit Sitz im Ausland?

    Vielen Dank!
    Zuletzt geändert von stefan_hallo; 04.05.2024, 03:15.

    #2
    Für Fragen zum Steuerrecht gibt es hier kein richtiges oder falsches Unterform, die sind hier eigentlich immer falsch.

    Die nach dem Wegzug erzielten Kapitaleinkünfte unterliegen m. E. nicht dem Progressionsvorbehalt. Wo du die Kapitaleinkünfte versteuern musst,

    sagt dir das DBA zwischen Deutschland und dem Staat, in dem du jetzt unbeschränkt steuerpflichtig bist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      Ich bin im August 2023 nach Deutschland gezogen und habe hier eine Arbeit begonnen. Zuvor habe ich in Kanada als Freiberufler gearbeitet. Jetzt muss ich die Steuererklärung für das Jahr 2023 abgeben. Ich denke, dass ich auch die Anlage WA EST einreichen muss.

      Wo muss ich das Einkommen in der Anlage WA EST eintragen?
      Muss ich auch die Einkommensnachweise oder steuerbescheid hochladen, und falls ja, in welche Spalte?
      Kann ich die in Kanada gezahlten Steuern anrechnen?

      Vielen Dank im voraus

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        #4
        Wo muss ich das Einkommen in der Anlage WA EST eintragen?
        In die Zeile 6 der Anlage WA-ESt. Es wird nach den Einkünften gefragt, das ist in deinem Fall der Gewinn, also Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben.

        Du musst die Werte auf Euro umrechnen

        Deine In Kanada erzielten Einkünfte unterliegen nach meiner Erinnerung in Deutschland dem Progressionsvorbehalt.

        Den Steuerbescheid von Kanada sollte man hochladen, das geht über die Belegnachreichung: https://www.elster.de/eportal/formul...egnachreichung
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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