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UStVA: Reverse Charge in einer GbR mit Kleinunternehmerregelung

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    UStVA: Reverse Charge in einer GbR mit Kleinunternehmerregelung

    Guten Mittag liebe Community,

    da sowohl mein Mitgesellschafter als auch ich überfragt sind und bisher keine zufriedenstellende Antwort im Forum gefunden haben, bitten wir hier nun selbst um Hilfe. Folgendes Szenario: Wir sind zwei Gesellschafter einer GbR, welche die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt und auf Amazon Artikel an Kunden im Inland verkauft. Wir beziehen unsere Verpackungen aus Dänemark, diese werden uns über Reverse-Charge in Rechnung gestellt und wir zahlen lediglich die Netto-Beträge an das Unternehmen. Des Weiteren beziehen wir Produkte aus Deutschland, hier bezahlen wir den Brutto-Preis. Amazon stellt uns monatlich eine Rechnung aus, damit wir ihren Marktplatz nutzen können, auch hier wenden sie Reverse-Charge an.

    Unsere konkrete Frage: In welche Zeilen der UStVA sind diese jeweiligen Beträge (Warenlieferung Reverse-Charge, Dienstleistung Reverse-Charge, Warenlieferung inkl. USt.) einzutragen? Danke im Voraus!

    #2
    Deutsche Warenlieferung inkl. USt meiner Meinung nach gar nicht bei Kleinunternehmern - denn da hat der Verkäufer die USt ja schon abgeführt, und ihr könnt keine Vorsteuer geltend machen -> also gar kein umsatzsteuerlicher Sachverhalt.

    Wareneinkauf und Leistungen aus EU mit Reverse Charge hier:

    elster239.png

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      #3
      Danke, das hat sehr geholfen!

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        #4
        Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
        Deutsche Warenlieferung inkl. USt meiner Meinung nach gar nicht bei Kleinunternehmern - denn da hat der Verkäufer die USt ja schon abgeführt, und ihr könnt keine Vorsteuer geltend machen
        Innerdeutsche Lieferungen sind natürlich von eiem Kleinunternehmer nicht einzutragen. Deine Antwort ist auch richtig, betrifft aber nicht die Lieferung, wie Du schreibst, sondern den Erwerb

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          #5
          Er hat doch gesagt "Wir beziehen unsere Verpackungen aus Dänemark", das ist ein Erwerb

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            #6
            Der Deutsche Verkäufer jon.88 hat, wie er schreibt, Artikel an Kunden im Inland verkauft. Das sind die innerdeutschen Warenlieferungen, die in der Ausgangsfrage erwähnt wurden.

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