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Fragen zu Steuererklärungen

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    Fragen zu Steuererklärungen

    Guten Nachmittag liebe Community,

    nun kommt meine zweite und hoffentliche letzte Frage des Tages: mein Mitgesellschafter und ich (GbR mit Kleinunternehmerregelung) möchten die Umsatzsteuererklärung der GbR erstellen. Da wir neu in dem Gebiet sind, ist uns das ganze Prozedere um die verschiedenen Steuerklärungen noch nicht ganz klar. Da wir für unsere persönlichen Einkommentssteuererklärungen die Feststellungsbescheide von der gesonderten und einheitlichen Feststellung der GbR brauchen, können wir ja auf die EÜR im Rahmen der eigenen Steuerklärung verzichten, oder? Bzw. wird noch eine zusätzliche EÜR im Rahmen der GbR zum Jahresabschluss für 2023 benötigt? Und aus welchem Grund wird der Name des Unternehmers (nicht des Unternehmens?) in Zeile 4 der Umsatzsteuererklärung erfragt?

    #2
    Eine EÜR ist nur von der GdbR abzugeben, nicht von den Beteiligten. Auch die Umsastzsteuererklärung betrifft die GdbR, nicht deren Unternehmen.

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      #3
      Okay, das haben wir soweit verstanden. Das klärt meiner Meinung nach jedoch nicht, warum in Z. 4 der Umsatzsteuererklärung der Name des Unternehmers (Warum Singular? / Warum nicht Unternehmen?) erfragt wird. Werden die gesonderte und einheitliche Feststellung der GbR und die EÜR zum Jahresabschluss getrennt abgegeben und ermittelt der Fiskus selbst daraus die Daten für die Feststellungsbescheide, welche die Gesellschafter einzeln abgeben?

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        #4
        Werden die gesonderte und einheitliche Feststellung der GbR und die EÜR zum Jahresabschluss getrennt abgegeben und ermittelt der Fiskus selbst daraus die Daten für die Feststellungsbescheide, welche die Gesellschafter einzeln abgeben?
        Die EÜR und die Feststellungserklärung ESt 1 B sind im Verfahren ELSTER seit jeher getrennte Erklärungen. Die EÜR dient nur der Gewinnermittlung,

        die Aufteilung des Gewinns / Verlusts auf die Beteiligten erfolgt im Feststellungsbescheid für die GbR. Dieser Steuerbescheid ist ein Grundlagenbescheid,

        das Ergebnis der Aufteilung fließt in die Einkommensteuerbescheide der Beteiligten ein. Nur die Einkommensteuererklärung gibt jeder Beteiligte für sich ab.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Die GbR ist die Unternehmerin. Sie muss daher
          eine eigene Umsatzsteuererklärung
          ggf. eine eigene Gewerbesteuererklärung
          eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Festsstellung der Einkünfte
          eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung

          abgeben.

          Mit Umsatzsteuer und Gewerbesteuer der GbR haben die einzelnen Beteiligten der GbR nichts zu tun.

          Die mit EÜR ermittelten Einkünfte werden den einzelnen Beteiligten der GbR nach dem Aufteilungsschlüssel, der in der Feststellungserklärung genannt wurde, zugerechnet.

          Praktisch heißt das: Sobald der Feststellungsbescheid ergeht erhalten die Finanzämter, bei denen die einzelnen Beteiligten zur Einkommensteuer veranlagt werden, eine Mitteilung, auf der der zugerechnete Betrag steht.

          Die Finanzämter der einzelnen Beteiligten setzen diesen Betrag dann in die Veranlagung ein, egal ob da vorher schon ein Bescheid ergangen ist (dann gibt es ggf. einen Änderungsbescheid) oder nicht.

          Die einzelnen Beteiligten können diesen Betrag in ihre Steuererklärung übernehmen, auch wenn er noch nicht festgestellt wurde, dann wird das Finanzamt den Betrag berücksichtigen und im Falle einer Abweichung vom festgestellten Betrag den Bescheide wieder ändern.

          Man kann den Betrag aber auch in der eigenen Steuererklärung einfach offen lassen, dann übernimmt das Finanzamt den vom Feststellungsbezirk übermittelten Betrag sobald er vorliegt.

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            #6
            Man kann den Betrag aber auch in der eigenen Steuererklärung einfach offen lassen, dann übernimmt das Finanzamt den vom Feststellungsbezirk übermittelten Betrag sobald er vorliegt.
            Was natürlich den Nachteil hat, dass die Steuervorausberechnung bei der eigenen Einkommensteuererklärung nicht stimmt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Danke für die Klarstellung, das hat sehr geholfen!

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