Guten Nachmittag liebe Community,
nun kommt meine zweite und hoffentliche letzte Frage des Tages: mein Mitgesellschafter und ich (GbR mit Kleinunternehmerregelung) möchten die Umsatzsteuererklärung der GbR erstellen. Da wir neu in dem Gebiet sind, ist uns das ganze Prozedere um die verschiedenen Steuerklärungen noch nicht ganz klar. Da wir für unsere persönlichen Einkommentssteuererklärungen die Feststellungsbescheide von der gesonderten und einheitlichen Feststellung der GbR brauchen, können wir ja auf die EÜR im Rahmen der eigenen Steuerklärung verzichten, oder? Bzw. wird noch eine zusätzliche EÜR im Rahmen der GbR zum Jahresabschluss für 2023 benötigt? Und aus welchem Grund wird der Name des Unternehmers (nicht des Unternehmens?) in Zeile 4 der Umsatzsteuererklärung erfragt?
nun kommt meine zweite und hoffentliche letzte Frage des Tages: mein Mitgesellschafter und ich (GbR mit Kleinunternehmerregelung) möchten die Umsatzsteuererklärung der GbR erstellen. Da wir neu in dem Gebiet sind, ist uns das ganze Prozedere um die verschiedenen Steuerklärungen noch nicht ganz klar. Da wir für unsere persönlichen Einkommentssteuererklärungen die Feststellungsbescheide von der gesonderten und einheitlichen Feststellung der GbR brauchen, können wir ja auf die EÜR im Rahmen der eigenen Steuerklärung verzichten, oder? Bzw. wird noch eine zusätzliche EÜR im Rahmen der GbR zum Jahresabschluss für 2023 benötigt? Und aus welchem Grund wird der Name des Unternehmers (nicht des Unternehmens?) in Zeile 4 der Umsatzsteuererklärung erfragt?
Kommentar