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Grundsteuer 2022 für Baden-Württemberg -> Anlage HW, Zeile 11

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    Grundsteuer 2022 für Baden-Württemberg -> Anlage HW, Zeile 11

    Guten Tag zusammen,

    in dem Themennamen genannte Zeile muss mann Zeller/Nenner eingeben. Bei mir gehört die komplette Fläche zur wirtschaftlichen Einheit - Einfamilienhaus auf 1 Flurstück.
    Meine Frage: kann ich hier für Zähler/Nenner 1/1 angeben? Oder 100/100 Prozent? Oder die Fläche/Fläche?

    Vielen Dank im Voraus für die Info!

    dparcelli

    image.png

    #2
    * Anlage GW1

    Kommentar


      #3
      Meine Frage: kann ich hier für Zähler/Nenner 1/1 angeben?
      Natürlich, man trägt 1 und 1 ein. https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        ...
        ok, vielen Dank, Charlie24! In der Aufstellung von dem Link, den Sie gesendet haben, habe ich gesehen, dass es bei Ehegatten 1 und 2 einzugeben ist. Ich finde aber, dass es an der Stelle doch 1 und 1 sein soll, auch bei Ehegatten, da es um Anteil der gesamten wirtschaftlicher Einheit zu der "nicht" wirschaftlichen Einheit geht - oder irre ich mich da?

        Vielen Dank im Voraus für die Info!

        Kommentar


          #5
          .. oder irre ich mich da?
          Da hast du den verlinkten Artikel aber nicht genau gelesen. Dort steht doch auch:

          Das Einfamilienhaus ist recht einfach, bei dem gehört das ganze Grundstück zur wirtschaftlichen Einheit (Zeile 11 GW1 also 1 und 1)
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Wenn die Eheleute im Grundbuch mit je 1/2 eingetragen sind, ist in die Grundstückserklärung selbstverständlich auch jeweils 1/2 einzutragen.

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              #7
              Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
              Wenn die Eheleute im Grundbuch mit je 1/2 eingetragen sind, ist in die Grundstückserklärung selbstverständlich auch jeweils 1/2 einzutragen.
              Das ist natürlich bei einem Zweifamilienhaus richtig, wenn die Wohnungen gleich groß sind und eine dem Ehemann, die andere der Ehefrau gehört. Gehört das (Ein- oder Zweifamilien-)Haus den Ehegatten gemeinsam, dann geben sie nur eine Grundsteuererklärung ab. Das Haus gehört ihnen zu einem Anteil von 1/1.

              Kommentar


                #8
                Bei Miteigentum werden die Einheitswertbescheide wie folgt erstellt:

                Müller Max, Musterhausen, Hauptstr. 35 1/2 Anteil

                Müller Karin, Musterhausen, Hauptstr. 35 1/2 Anteil.

                Genau so stehts im Grundbuch, Grundstücks- Notarverträgen und Einheitswertakten.

                1/1 Anteil nur bei Alleineigentum.




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                  #9
                  Das ist natürlich bei einem Zweifamilienhaus richtig, wenn die Wohnungen gleich groß sind und eine dem Ehemann, die andere der Ehefrau gehört
                  Das wäre dann aber Wohnungseigentum. Die 1 und 2 sind bei Ehegatten in der Regel bei den Eigentumsverhältnissen zutreffend, das hat aber

                  bekanntlich nichts mit der wirtschaftlichen Einheit zu tun.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Für jede wirtschaftliche Einheit, egal ob Wohnungseigentum, Ein-oder Zweifamilienhaus, wird ein gemeinsamer Einheitswert festgestellt. Bei Miteigentum wird wie oben beschrieben vorgegangen.

                    Einem Einheitswertbescheid muss doch zu entnehmen sein, wem die wirtschaftliche Einheit incl. Anteile zuzuordnen ist.

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                      #11
                      Einem Einheitswertbescheid muss doch zu entnehmen sein, wem die wirtschaftliche Einheit incl. Anteile zuzuordnen ist.
                      Ja sicher, aber das hat doch mit der ursprünglichen Fragestellung überhaupt nichts zu tun ! Da ging es um die wirtschaftliche Einheit und

                      nicht darum, wem die mit welchen Anteilen zuzuordnen ist.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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