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Anlagen KAP ausfüllen bei Zusammenveranlagung

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    Anlagen KAP ausfüllen bei Zusammenveranlagung

    Hallo allerseits,

    ich möchte mir gerne über die ESt-Erklärung Kapitalertragssteuern zurückholen, weil im vergangenen Jahr die Freistellungsaufträge bei verschiedenen Kreditinstituten nicht mehr optimal aufgeteilt waren und dadurch bei einer Bank Kapitalertragssteuern abgeführt wurden.

    Allerdings bin ich vollkommen unsicher, ob ich die Anlage KAP wirklich richtig ausfülle – insbesondere die 2. für den Ehepartner.

    Es wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen bzw. sagen könnte, ob das so stimmt, was ich da mache. Vielen Dank schonmal vorab!

    Folgende Situation:

    Bank A: Tagesgeldkonto auf meinen Namen (Freistellungsbetrag zu niedrig)
    Bank B: Tagesgeldkonto, welches zum Girokonto (Gemeinschaftskonto) gehört (Freistellungsbetrag zu hoch)
    Bank C: Der dritte Freistellungsauftrag ist bei einer Wohnungsgenossenschaft (nur ich Mitglied), wo jedes Jahr eine Dividende auf die Genossenschaftsanteile ausgezahlt wird (Freistellungsbetrag zu hoch).

    Es gilt Zusammenveranlagung und Berechnung der ESt erfolgt nach dem Splittingtarif. Einkommen ist unter 20.000 €.

    Sparer-Pauschbetrag wurde nicht vollständig ausgenutzt und der persönliche Einkommensteuersatz ist evtl. günstiger.

    Ich würde jetzt folgendermaßen vorgehen:


    Anlage 1 (meine):

    Zeilen 4 und 5:
    in beiden Kästchen ein Haken


    Zeile 7:
    Gesamtsumme aus

    Bank A: kompletter Betrag der Kapitalerträge
    Bank B: Hälfte des Betrags, wobei sich dieser nicht glatt teilen lässt; runde ich dann zu meinen Gunsten oder so, dass am Ende der Gesamtbetrag stimmt?
    Bank C: kompletter Betrag

    Zeile 16:
    Gesamtsumme aus

    Bank A: kompletter in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag
    Bank B: Hälfte des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrags (je nachdem, wie für Bank B bei Zeile 7 gerechnet wird)
    Bank C: kompletter in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag

    Zeile 37/38:
    abgeführte Kapitalertragssteuer/Soli von Bank A


    Anlage 2 (Ehepartner):

    nur in Zeile 4 bezüglich Günstigerprüfung einen Haken

    Zeile 7: Bank B: Hälfte des Betrags

    Zeile 16: Bank B: Hälfte des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrags

    Habe ich was übersehen?

    Vielen Dank und beste Grüße

    mountie

    #2
    Für die Zeilen 7 und 16 werden alle dort einzutragenden Beträge addiert und dann auf volle Euro abgerundet.

    Nach Deiner Schilderung müssten Dir ja alle Steuern erstattet werden. Wenn dem so ist, dann kann ich auch keinen Fehler in den Anträgen auf der Anlage KAP entdecken.

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für deine schnelle Unterstützung!

      Beste Grüße und schönen Abend

      Kommentar


        #4
        Wenn die zu niedrigen Freistellungsbeträge nur deine Kapitalerträge betreffen, könnte man es wahrscheinlich noch einfacher erklären,

        vorausgesetzt 2.000 € Kapitalerträge wurden insgesamt nicht überschritten. Dann würde es nämlich reichen, den bei dem gemeinschaftlichen

        Konto tatsächlich beanspruchten Freistellungsbetrag bei dir in Zeile 17 der Anlage KAP eintragen und bei der Ehefrau nichts zu erklären.

        Die Günstigerprüfung ist ja nicht erforderlich, wenn ohnehin keine Steuern anfallen, weil die Kapitalerträge unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo Charlie24,

          ach Mist, da war ich so ausführlich und habe doch was vergessen zu erwähnen:

          Es sind insgesamt tatsächlich mehr als 2.000 € an Kapitalerträgen, nicht viel, aber doch genug für mich, dass es sich lohnt.

          Viele Grüße
          Zuletzt geändert von mountie; 07.05.2024, 00:20.

          Kommentar


            #6
            Es sind insgesamt tatsächlich mehr als 2.000 € an Kapitalerträgen.
            Dann mache es so wie ursprünglich vorgesehen. Bei dem genannten zu versteuernden Einkommen macht die Günstigerprüfung Sinn,

            da müssen dann aber alle Kapitalerträge erklärt werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Zitat:
              Die Günstigerprüfung ist ja nicht erforderlich, wenn ohnehin keine Steuern anfallen, weil die Kapitalerträge unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen.

              Das stimmt doch so nicht..es kann doch sein das bezahlte Kirchensteuer (über die Abgeltungssteuer) als Sonderausgabe anerkannt wird..
              weil die Besteuerung nach dem allgemeinem Tarif günstiger ist.
              Oder liege ich da falsch ?

              Davon abgesehen würde ich immer die Günstigerprüfung bei dem Einkommen ankreuzen...falsch machen kann man da ja
              nichts.
              Entweder es bringt was oder nicht...

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                #8
                Oder liege ich da falsch ?
                Die Kirchensteuer würde doch in solchen Fällen ebenfalls erstattet.

                Falsch machen kann man mit der Günstigerprüfung natürlich nichts, aber warum sollte man immer alle Kapitalerträge erklären, wenn

                das steuerlich keine Auswirkungen hat ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Zitat : Die Kirchensteuer würde doch in solchen Fällen ebenfalls erstattet.

                  Ja das ist richtig..
                  Aber bei geringem Einkommen wird sie dann als Sonderausgabe anerkannt und drückt so das
                  zu versteuernde Einkommen nach unten....

                  Das kann man ja in "Elster durchspielen" ob sich das lohnt...auch bei Kapitalerträgen unter 1000 / 2000 Euro.
                  und Kirchensteuer (ohne Freistellungsauftrag).

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                    #10
                    Bei unseren Verhältnissen bringt das Durchspielen nichts, dafür sind unsere Einkünfte zu hoch. Im Übrigen wird ja bereits beim Steuereinbehalt

                    durch die Banken berücksichtigt, dass die Kirchensteuer eine Sonderausgabe ist. Wir sind hier in Bayern mit nur 8% kirchensteuerpflichtig,

                    die Bank behält deshalb nicht 25% Kapitalertragsteuer ein, sondern knapp 24,51%. Die Formel steht ja in § 32d Abs. 1 Satz 3 ff EStG:

                    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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