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abgerufene Bescheinigung in die neue KAP EST 1A 2023 wird nicht übernehmen

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    abgerufene Bescheinigung in die neue KAP EST 1A 2023 wird nicht übernehmen

    Hallo,
    Bei der Erstellung meiner ESt 1A für 2023 ist mir aufgefallen, dass die abgerufenen Bescheinigungen nicht vollständig übernommen werden.
    Konkret: die Bescheinigung "Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag" wird nicht in die Anlage KAP übernommen.
    --> was bei der "Lohnsteuerbescheinigung2 wiederum prima funktioniert!

    Habe ich da einen Bediehn- bzw. Denkfehler?

    danke

    #2
    Wahrscheinlich letzteres. Die Software weiß ja nicht, dass Du die Anlage KAP abgeben musst, und welche Anträge Du darin stellst. Außerdem werden die Kapitalerträge von den Banken ja nicht an die Finanzämter gemeldet.

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      #3
      Konkret: die Bescheinigung "Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag" wird nicht in die Anlage KAP übernommen.
      Die ist ja auch überhaupt nicht zur Übernahme geeignet, die enthält ja nur die freigestellten Zinsen.

      Wenn du Kapitalerträge erklären willst oder musst, was eher selten der Fall ist, musst du die Steuerbescheinigungen der Bank(en) verwenden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        ... und was bedeutet freigestellt Zinsen! --> dass diese unter den Freistellungsauftrag fallen und durch die Bank nicht besteuert sind !? Also auch ein Hinweis wie mein(e) Freistellungsaufträge ausgelastet bzw. ausgeschöpft sind!?

        Bis jetzt hatte ich die Illusion, dass durch einen zu niedrig angesetzten Freistellungsauftrag geflossene Steuern und Abgaben in einer gemeinsam veranlagten EST automatisch erkannt und ggf. korrigiert werden. oder anders: Das Finanzamt erhält die Informationen von der Bank, wer auf welche Gewinne/Erträge Steuern und Abgaben gezahlt hat und korrigiert diese mit der Steuererklärung (ggf. Anstoß der Prüfung durch Anlage KAP) .

        Mit freundlichen und Danke

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          #5
          Zitat von Formular-Allergiker Beitrag anzeigen
          Das Finanzamt erhält die Informationen von der Bank, wer auf welche Gewinne/Erträge Steuern und Abgaben gezahlt hat und korrigiert diese mit der Steuererklärung (ggf. Anstoß der Prüfung durch Anlage KAP) .
          Das ist eine Illusion, die viele haben, aber eben Illusion. Die Banken führen die Abgeltungssteuer faktisch anonym ab, nur der in Anspruch genommene Freistellungsauftrag wird individuell gemeldet.

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            #6
            Danke, das ist der entscheidende Zusammenhang!

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