Hallo Zusammen,
ich habe von 2021-2023 Dividenden aus der Schweiz bekommen und mir daher eine Wohnsitzbestätigung vom Finanzamt abstempeln lassen, um mir die "Schweizer" Steuer (vom Schweizer Staat) erstatten zu lassen.
Jetzt habe ich Post zu meiner Einkommensteuererklärung 2023 bekommen. Ich wurde aufgefordert, für die Jahre 2021-2023:
- Anlagen KAP
- sämtliche Steuerbescheinigungen über ausl. und inländische Kapitalerträge
einzureichen.
Meine Frage: muss ich jetzt über Elster (oder eine Steuersoftware) die Anlage KAP für 2021, 2022 und 2023 nachträglich ausfüllen und elektronisch an das FA senden? Oder reicht es die Jahressteuerbescheinigungen der Depot's einzureichen? (aber das ist vermutlich unter Punkt 2 gemeint, oder?)
Und noch eine blöde Frage: ich dachte immer, dass uns das (und auch den Mitarbeitern im FA) erspart bleiben soll, da es ja eine Abgeltungssteuer ist...
Und auf diversen Seiten habe ich auch gelesen, dass die KAP nicht verpflichtend (alle aufgeführten Ausnahmen treffen nicht auf meine Situation zu) ist. Bin ich jetzt trotzdem verpflichtet, dem Finanzamt zu antworten?
Vielen Dank im Voraus!
ich habe von 2021-2023 Dividenden aus der Schweiz bekommen und mir daher eine Wohnsitzbestätigung vom Finanzamt abstempeln lassen, um mir die "Schweizer" Steuer (vom Schweizer Staat) erstatten zu lassen.
Jetzt habe ich Post zu meiner Einkommensteuererklärung 2023 bekommen. Ich wurde aufgefordert, für die Jahre 2021-2023:
- Anlagen KAP
- sämtliche Steuerbescheinigungen über ausl. und inländische Kapitalerträge
einzureichen.
Meine Frage: muss ich jetzt über Elster (oder eine Steuersoftware) die Anlage KAP für 2021, 2022 und 2023 nachträglich ausfüllen und elektronisch an das FA senden? Oder reicht es die Jahressteuerbescheinigungen der Depot's einzureichen? (aber das ist vermutlich unter Punkt 2 gemeint, oder?)
Und noch eine blöde Frage: ich dachte immer, dass uns das (und auch den Mitarbeitern im FA) erspart bleiben soll, da es ja eine Abgeltungssteuer ist...
Und auf diversen Seiten habe ich auch gelesen, dass die KAP nicht verpflichtend (alle aufgeführten Ausnahmen treffen nicht auf meine Situation zu) ist. Bin ich jetzt trotzdem verpflichtet, dem Finanzamt zu antworten?
Vielen Dank im Voraus!
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