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Kapitalerträge in der Schweiz - FA fordert Anlagen KAP

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    Kapitalerträge in der Schweiz - FA fordert Anlagen KAP

    Hallo Zusammen,

    ich habe von 2021-2023 Dividenden aus der Schweiz bekommen und mir daher eine Wohnsitzbestätigung vom Finanzamt abstempeln lassen, um mir die "Schweizer" Steuer (vom Schweizer Staat) erstatten zu lassen.

    Jetzt habe ich Post zu meiner Einkommensteuererklärung 2023 bekommen. Ich wurde aufgefordert, für die Jahre 2021-2023:

    - Anlagen KAP
    - sämtliche Steuerbescheinigungen über ausl. und inländische Kapitalerträge

    einzureichen.

    Meine Frage: muss ich jetzt über Elster (oder eine Steuersoftware) die Anlage KAP für 2021, 2022 und 2023 nachträglich ausfüllen und elektronisch an das FA senden? Oder reicht es die Jahressteuerbescheinigungen der Depot's einzureichen? (aber das ist vermutlich unter Punkt 2 gemeint, oder?)

    Und noch eine blöde Frage: ich dachte immer, dass uns das (und auch den Mitarbeitern im FA) erspart bleiben soll, da es ja eine Abgeltungssteuer ist...
    Und auf diversen Seiten habe ich auch gelesen, dass die KAP nicht verpflichtend (alle aufgeführten Ausnahmen treffen nicht auf meine Situation zu) ist. Bin ich jetzt trotzdem verpflichtet, dem Finanzamt zu antworten?

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Wenn das FA die Anlagen Kap haben will, wirst du sie liefern müssen. Das geht nicht per Elster.

    Dass bei jemandem, der Erträge aus der Schweiz hat, das FA misstrauisch wird, finde ich nicht unverständlich. Insbesondere, da das FA genauso wenig weiß wie wir, ob die Schweizer Dividenden in einem inländischen oder ausländischen Depot zugeflossen sind und überhaupt der Abgeltungsbesteuerung unterlagen.

    Wenn die Aktien in einem inländischen Depot lagen, kann man das ja mit dem FA ausdiskutieren, ob die Anlage Kap wirklich erforderlich ist. Das ist aber kein Thema für das Forum.

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort!

      Also alle Jahressteuerbescheinigungen in einen Umschlag und ab zum Finanzamt?!

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        #4
        Zitat von atomic Beitrag anzeigen
        Also alle Jahressteuerbescheinigungen in einen Umschlag und ab zum Finanzamt?!
        Ich hatte es so verstanden, dass die auch die Anlagen Kap wollen. Wär wohl auch ein bisschen viel verlangt, dass die die für dich ausfüllen.

        Wie gesagt geht das nicht separat per Elster, du könntest natürlich den Formularserver der Finanzverwaltung nehmen und per sonstiger Nachricht über Elster die PDFs schicken.

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          #5
          Zitat von multi Beitrag anzeigen

          Ich hatte es so verstanden, dass die auch die Anlagen Kap wollen. Wär wohl auch ein bisschen viel verlangt, dass die die für dich ausfüllen.

          Wie gesagt geht das nicht separat per Elster, du könntest natürlich den Formularserver der Finanzverwaltung nehmen und per sonstiger Nachricht über Elster die PDFs schicken.
          Das ist stark....und natürlich auch mir passiert.
          Herr im Himmel waren das Diskussionen, denn das sieht man zunächst nicht ein.

          Da hat man Erträge aus der Schweiz und nimmt diesen Aufwand auf sich um die zuviel gezahlte Steuer zurückzuholen, je nachdem ob Dividenden oder Zinsen Tax Vouche und Finanzamt mit Wohnsitzbestätigung...und dann, irgendwann, bekommt man zurück, was auf der Bescheinigung der Bank steht, nämlch rückholbare Steuer, schließlich hat man ja zuviel gezahlt.

          Und dann kommt das Finanzamt und will wissen um welche Anlage handelt es sich und in welcher Höhe wurde erstattet, denn das wird dem Einkommen erneut hinzugerechnet und versteuert.

          Ich erspare euch Details, es ist so, deswegen schicke ihnen die verlangten Unterlagen...Einspruch ist zwecklos...

          Mal eine Frage, ich wollte keinen neuen Thread eröffnen zu dem was mich interessiert...Rentenbescheide und abgeführte Sozialabgaben werden dem Finanzamt gemeldet, ich habe sie bisher immer eingetragen aber man kann es doch auch in Elster überschreiben lasssen, wenn man den Antrag Einkommensteuererklärung ausfüllt, kann mir jemand einen Link geben ?..danke.

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            #6
            Ich schildere einmal einen Standardfall, denn der Sachverhalt ist unvollständig geschildert. Der kam mir spontan in den Sinn und der könnte auch hier vorliegen, muss es aber nicht. atomic kann ja mal für sich prüfen, ob das auch hier so ist, ist aber sicher kein Elsterthema:

            A hat schweizer Aktien in einem schweizer Wertpapierdepot und es kommt zu Dividendenzahlungen. Der schweizer Steuersatz darauf beträgt 35 %. Da A zu Recht so viel dort nicht zahlen will, beantragt und bekommt er vom deutschen Finanzamt eine Wohnsitzbestätigung, so dass nach dem DBA CH dort nur 15 % schweizer Quellensteuer einbehalten werden. Fälschlich glaubt er damit seine Schuldigkeit getan zu haben und vergisst, dass Deutschland für diese Dividende nach dem DBA CH das volle Besteuerungsrecht hat und dass die schweizer Quellensteuer eben nicht die deutsche Abgeltungssteuer ist, sondern - die schweizer Quellensteuer. Deshalb erklärt er in seiner Anlage KAP diese ausländische Einkünfte nicht. Das deutsche Finanzamt fordert darauf hin bzw. aufgrund des elektronischen eher kryptisch gehaltenen Datenaustauschs zu Recht die vollständig ausgefüllte Anlage KAP samt den ihm nicht bekannten schweizer Steuerbescheinigungen, in denen die schweizer Quellensteuer ausgewiesen ist, damit es -erstmals- die deutsche 25 %ige Abgeltungssteuer erheben und darauf die schweizer 15%ige schweizer Quellensteuer anrechnen kann. Ggf. schaltet es auch die Buß-und Strafsachenstelle des zuständigen Finanzamts ein, da A ggf. deutsche Steuer hinterzogen haben könnte.
            Zuletzt geändert von Picard777; 17.05.2024, 15:21. Grund: bei Abgeltungssteuer zunächst fälschlich 30 % statt 25 % eingetragen
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              ... damit es -erstmals- die deutsche 30 %ige Abgeltungssteuer erheben
              Wieso 30% ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Sorry, natürlich 25 %. Ich korrigiere den Post gleich.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                  Ich schildere einmal einen Standardfall, denn der Sachverhalt ist unvollständig geschildert. Der kam mir spontan in den Sinn und der könnte auch hier vorliegen, muss es aber nicht. atomic kann ja mal für sich prüfen, ob das auch hier so ist, ist aber sicher kein Elsterthema:

                  A hat schweizer Aktien in einem schweizer Wertpapierdepot und es kommt zu Dividendenzahlungen. Der schweizer Steuersatz darauf beträgt 35 %. Da A zu Recht so viel dort nicht zahlen will, beantragt und bekommt er vom deutschen Finanzamt eine Wohnsitzbestätigung, so dass nach dem DBA CH dort nur 15 % schweizer Quellensteuer einbehalten werden. Fälschlich glaubt er damit seine Schuldigkeit getan zu haben und vergisst, dass Deutschland für diese Dividende nach dem DBA CH das volle Besteuerungsrecht hat und dass die schweizer Quellensteuer eben nicht die deutsche Abgeltungssteuer ist, sondern - die schweizer Quellensteuer. Deshalb erklärt er in seiner Anlage KAP diese ausländische Einkünfte nicht. Das deutsche Finanzamt fordert darauf hin bzw. aufgrund des elektronischen eher kryptisch gehaltenen Datenaustauschs zu Recht die vollständig ausgefüllte Anlage KAP samt den ihm nicht bekannten schweizer Steuerbescheinigungen, in denen die schweizer Quellensteuer ausgewiesen ist, damit es -erstmals- die deutsche 25 %ige Abgeltungssteuer erheben und darauf die schweizer 15%ige schweizer Quellensteuer anrechnen kann. Ggf. schaltet es auch die Buß-und Strafsachenstelle des zuständigen Finanzamts ein, da A ggf. deutsche Steuer hinterzogen haben könnte.
                  Sorry, aber das stimmt so nicht.
                  Du bekommst eine Abrechnung deiner Bank, da wurde sehr wohl Deutsche Kapitalertragssteuer abgezogen und ebenso ein Schweizer Anteil, der Berrechnungsgang ist ziemlich kompliziert, weil da ein Minderungsfaktor bei der Bemessung eine Rolle spielt, insofern will das Finanzamt anschließend nachversteuern.
                  Die meisten Anleger holen das Geld nicht zurück, schlucken den Abzug von rd. 45% in summa, insofern liegt dann natürlich keine Steuerhinterziehung vor, deine Depotverwahrstelle hat beides berechnet und das ist für das Finanzamt in Ordnung, erst durch die Rückholung tritt die Nachbesteuerung ein, wer es nicht macht, macht sich nicht strafbar, wer das Geld holt, muss nachversteuern...

                  PS hoppsa, ich sehe gerade du spricht davon, dass er ein Schweizer Depot hat, nein, davon gehe ich nicht aus, er hat m.E. Schweizer Papiere in einem Deutschen Depot, denn nur dann ist korrekt, was ich geschrieben habe...und das passt dann auch zu dem Themenstarter oder irre ich ??
                  Zuletzt geändert von credol; 17.05.2024, 15:57.

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                    #10
                    Ja, "meine" Schweizer Aktien liegen in einem deutschen Depot und es wurde die Steuer beider Länder (D/CH) einbehalten.
                    Ich wusste das vor dem Kauf und hatte mir vorgenommen, mir die Steuer aus der Schweiz wiederzuholen. Sonst ist die Dividenden-Rendite gar nix mehr wert.
                    Man kann den Schweizer Antrag für insgesamt 3 Jahre bündeln. Das habe ich auch getan und vom FA in den Jahren natürlich auch nie etwas gehört und Anlage KAP auch nie ausgefüllt.
                    Nach dem ich mir Anfang des Jahres die Wohnort-Bestätigung habe ausfüllen lassen, bin ich da wohl ins Fahndungsnetz gegangen
                    Habe die Anlage KAP dann mit Freude für die letzten drei Jahre ausgefüllt inkl. Steuerbescheide der Depots (bin nicht der Aktentyp und musste erst alles suchen).
                    Mal schauen, ob es jetzt nochmal was zu versteuern gibt. Dann werde ich mich wohl von den Aktien trennen. Da gibt es dann doch unkompliziertere Anlagemöglichkeiten als so einen Aufwand...

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                      #11
                      Zitat von atomic Beitrag anzeigen
                      Ja, "meine" Schweizer Aktien liegen in einem deutschen Depot und es wurde die Steuer beider Länder (D/CH) einbehalten.
                      Ich wusste das vor dem Kauf und hatte mir vorgenommen, mir die Steuer aus der Schweiz wiederzuholen. Sonst ist die Dividenden-Rendite gar nix mehr wert.
                      Man kann den Schweizer Antrag für insgesamt 3 Jahre bündeln. Das habe ich auch getan und vom FA in den Jahren natürlich auch nie etwas gehört und Anlage KAP auch nie ausgefüllt.
                      Nach dem ich mir Anfang des Jahres die Wohnort-Bestätigung habe ausfüllen lassen, bin ich da wohl ins Fahndungsnetz gegangen
                      Habe die Anlage KAP dann mit Freude für die letzten drei Jahre ausgefüllt inkl. Steuerbescheide der Depots (bin nicht der Aktentyp und musste erst alles suchen).
                      Mal schauen, ob es jetzt nochmal was zu versteuern gibt. Dann werde ich mich wohl von den Aktien trennen. Da gibt es dann doch unkompliziertere Anlagemöglichkeiten als so einen Aufwand...
                      Ja, das ist wahr, andererseits ist es auch ein Phänomen, denn wenn du korrekt rechnest, die Rückerstattung der Schweiz und dazu den geringeren Anteil Kapitalertragsteuer von uns, dann wirst du feststellen, dass du in summa die obligatorischen 25% nicht erreichst, du liegst drunter und genau das ist der Grund, warum man nachbesteuert, danach werden es exakt 25% sein.
                      Zur Beruhigung, bei kleineren Beträgen hört man häufig nichts mehr vom Finanzamt, denn das ist auch Arbeit für die...die lassen es dann...keep cool...

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                        #12
                        Hallo,

                        Ja, "meine" Schweizer Aktien liegen in einem deutschen Depot
                        Hättest du das mal früher gesagt (wo ja auch in # 2 schon indirekt danach gefragt wurde) ...

                        Du musst dem Finanzamt nur nachweisen, dass sämtliche Aktien in einem inländischen Depot liegen (und lagen), damit ist die Sache sehr wahrscheinlich erledigt.


                        Ja, das ist wahr, andererseits ist es auch ein Phänomen, denn wenn du korrekt rechnest, die Rückerstattung der Schweiz und dazu den geringeren Anteil Kapitalertragsteuer von uns, dann wirst du feststellen, dass du in summa die obligatorischen 25% nicht erreichst, du liegst drunter und genau das ist der Grund, warum man nachbesteuert, danach werden es exakt 25% sein.
                        Unsinn, hier wird nichts nachbesteuert.

                        der Berrechnungsgang ist ziemlich kompliziert, weil da ein Minderungsfaktor bei der Bemessung eine Rolle spielt,
                        Was für ein Minderungsfaktor? Und so kompliztiert ist das auch nicht.
                        Bei Dividenden aus der Schweiz werden - wie bei den meisten Ländern - 15% Quellensteuern angerechnet. Die Bank sollte also nur noch 10% Abgeltungssteuern plus Soli darauf abgeführt haben, Basis für die 10% ist aber die Bruttodividende (also incl. der ausländischen Quellensteuer).

                        Beispiel (alles in Euro): 100 Euro Dividende, davon gehen 35 Euro an den schweizer Staat. Weiterhin zieht die Bank 26,38 Euro Abgeltungsteuer ab (25% plus Soli), rechnet aber 15 Euro Quellensteuer an. Unterm Strich bleiben 11,38 Euro Abgeltungsteuer/Soli, und wirklich ausbezahlt werden demnach 53,62 Euro (65-11,38).
                        Eine Steuererklärung in Deutschland ändert daran überhaupt nichts.

                        Stefan
                        Zuletzt geändert von reckoner; 19.05.2024, 14:09.
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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