Hallo zusammen!
Ich und meine Lebensgefährtin (unverheiratet) haben im März 2022 gemeinsam eine vermietete Wohnung gekauft, die ursprünglich für uns zum Wohnen gedacht war, aber wir haben uns dann doch entschieden, sie als Kapitalanlage zu behalten. Letztes Jahr haben wir beide unsere persönliche Steuererklärung 2022 mit Anlage V abgegeben und wurden vom FA aufgefordert, eine Grundstücksgemeinschaft zu gründen.
Wir haben das Formular dafür abgegeben und werden nun aufgefordert, auch eine EÜR und Feststellung für die Grundstücksgemeinschaft abzugeben.
Im Gegensatz zur persönlichen Steuererklärung, bei der durch SteuerGo recht einfach zu verstehen ist, wo was einzutragen ist, ist die EÜR recht allgemein für alle Arten von Unternehmen, und so befürchte ich, dass ich die Ausgaben an der falschen Stelle eintragen werde.
AfA und Zinsen im Zusammenhang mit der Hypothek ist leicht zu verstehen, aber ich bin verwirrt, in welcher Zeile zu setzen:
1. Anschaffungskosten aus dem Wohnungskauf z.B. Maklerprovision, Beglaubigung,
2. Wohnungsnebenkosten z.B. Wasser/Heizkosten, und die anderen NK-bezogenen Leistungen, die nach Anlage V in der persönlichen Steuererklärung geltend gemacht werden können.
Hat jemand Erfahrung damit, und wäre es etwas, das einen Steuerberater erfordert?
Vielen Dank fürs Lesen.
Alex
Ich und meine Lebensgefährtin (unverheiratet) haben im März 2022 gemeinsam eine vermietete Wohnung gekauft, die ursprünglich für uns zum Wohnen gedacht war, aber wir haben uns dann doch entschieden, sie als Kapitalanlage zu behalten. Letztes Jahr haben wir beide unsere persönliche Steuererklärung 2022 mit Anlage V abgegeben und wurden vom FA aufgefordert, eine Grundstücksgemeinschaft zu gründen.
Wir haben das Formular dafür abgegeben und werden nun aufgefordert, auch eine EÜR und Feststellung für die Grundstücksgemeinschaft abzugeben.
Im Gegensatz zur persönlichen Steuererklärung, bei der durch SteuerGo recht einfach zu verstehen ist, wo was einzutragen ist, ist die EÜR recht allgemein für alle Arten von Unternehmen, und so befürchte ich, dass ich die Ausgaben an der falschen Stelle eintragen werde.
AfA und Zinsen im Zusammenhang mit der Hypothek ist leicht zu verstehen, aber ich bin verwirrt, in welcher Zeile zu setzen:
1. Anschaffungskosten aus dem Wohnungskauf z.B. Maklerprovision, Beglaubigung,
2. Wohnungsnebenkosten z.B. Wasser/Heizkosten, und die anderen NK-bezogenen Leistungen, die nach Anlage V in der persönlichen Steuererklärung geltend gemacht werden können.
Hat jemand Erfahrung damit, und wäre es etwas, das einen Steuerberater erfordert?
Vielen Dank fürs Lesen.
Alex
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