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: Erhaltungsaufwendungen durch verhältnismäßige Zuordnung auf mehrere Jahre verteilen

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    : Erhaltungsaufwendungen durch verhältnismäßige Zuordnung auf mehrere Jahre verteilen

    Anlage V: teilweise selbstgenutztes Gebäude, Anteil direkte Zuordnung kann auf 2023 und weitere Jahre aufgeteilt werden. Bei verhältnismäßiger Zuordnung kann ich den Gesamtbetrag und den Prozentsatz (xy%) angeben und bekomme den Werbungskostenbetrag als Ganzes, diesen möchte ich aber auf 3 Jahre verteilen. Was muss ich tun?

    #2
    Du meinst Zeile 58 auf Seite 12 der Anlage V?

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      #3
      Die anteiligen Werbungskosten und die gleichmäßige Verteilung auf die 3 Jahre musst du schon selbst berechnen,

      so komfortabel ist Mein ELSTER nicht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        ich gebe einen Screen bei, ich möchte die Werbungskosten von 6916€ auf 3 Jahre aufteilen
        Angehängte Dateien

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          #5
          So auf Anhieb kapiere ich deine Screenshots nicht. Du hast eine Ferienwohnung komplett saniert, die du zeitweise auch selbst nutzt oder wie ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Wir wohnen im EG die FeWo ist im 1.OG, ich habe Aufwende für das Haus (Dach, Fassade..) die möchte ich anteimäßig auf 3 Jahre ansetzen. Trage ich den Gesamtbetrag in"durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt" ein, mal abzugsfähiger Anteil (in %), erhalte ich einen Betrag, den ich nicht auf 3 JAhre aufteilen kann.Er erscheint in Zeile 59 (Abzugsfähige Werbungskosten) zusammen mit der direkten Zuordnung, die ich aufteilen kann.

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              #7
              Der auf das Haus selbst entfallende Anteil (Dach und Fassade) ist verhältnismäßig aufzuteilen, die Kosten für die Modernisierung der FeWo

              sind direkt zuzuordnen. Mit deinen Zahlen komme ich trotzdem noch nicht ganz zurecht. Beinhalten die 68.795 € die Gesamtkosten für die

              Außensanierung und die Wohnung oder nicht ?

              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                die 68.795€ sind nur für die FeWo (direkte Zuordnung),. die anteilmäßig ermittelten 6915€ möchte ich auf 3Jahre aufteilen, das klappt aber nicht (bei mir).

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                  #9
                  ...die 68.795€ sind nur für die FeWo (direkte Zuordnung)
                  Die Kosten für Dach und Fassade kommen also noch dazu ? Wenn ja, dann musst du die beim Gesamtaufwand natürlich zunächst hinzurechnen.

                  Schau dir das amtliche Formular an, das ist m. E. durchaus verständlich aufgebaut.

                  Anlage_V_papier_2023.jpg

                  Ein Drittel vom Gesamtaufwand gehört in die rechte Spalte der Zeile 56. Die Aufteilung zwischen direkt und verhältnismäßig erfolgt in den Zeilen 57 und 58.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Bedeutet das, dass die durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelten Aufwendungen x abzugsfähiger Anteil nur im Entstehungsjahr (hier 2023) komplett absetzbar sind? Zeile 58

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                      #11
                      Aufwendungen, die auf mehrere Jahre verteilt wurden, können natürlich auch in den folgenden Jahren mit dem entsprechenden Anteil abgesetzt werden.

                      Aufwendungen, die nicht auf mehrere Jahre verteilt wurden, natürlich nicht.

                      Mit der verhältnismäßigen Zuordnung zu einer Wohnung hat das nichts zu tun. Diese kann in beiden Fällen erforderlich sein oder nicht (bei direkter Zuordnung zu einer Wohnung).
                      Zuletzt geändert von Telepeter; 14.05.2024, 12:22.

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