Anlage V: teilweise selbstgenutztes Gebäude, Anteil direkte Zuordnung kann auf 2023 und weitere Jahre aufgeteilt werden. Bei verhältnismäßiger Zuordnung kann ich den Gesamtbetrag und den Prozentsatz (xy%) angeben und bekomme den Werbungskostenbetrag als Ganzes, diesen möchte ich aber auf 3 Jahre verteilen. Was muss ich tun?
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Keine Ankündigung bisher.
: Erhaltungsaufwendungen durch verhältnismäßige Zuordnung auf mehrere Jahre verteilen
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X
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Die anteiligen Werbungskosten und die gleichmäßige Verteilung auf die 3 Jahre musst du schon selbst berechnen,
so komfortabel ist Mein ELSTER nicht.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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So auf Anhieb kapiere ich deine Screenshots nicht. Du hast eine Ferienwohnung komplett saniert, die du zeitweise auch selbst nutzt oder wie ?Freundliche Grüße
Charlie24
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Wir wohnen im EG die FeWo ist im 1.OG, ich habe Aufwende für das Haus (Dach, Fassade..) die möchte ich anteimäßig auf 3 Jahre ansetzen. Trage ich den Gesamtbetrag in"durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt" ein, mal abzugsfähiger Anteil (in %), erhalte ich einen Betrag, den ich nicht auf 3 JAhre aufteilen kann.Er erscheint in Zeile 59 (Abzugsfähige Werbungskosten) zusammen mit der direkten Zuordnung, die ich aufteilen kann.
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Der auf das Haus selbst entfallende Anteil (Dach und Fassade) ist verhältnismäßig aufzuteilen, die Kosten für die Modernisierung der FeWo
sind direkt zuzuordnen. Mit deinen Zahlen komme ich trotzdem noch nicht ganz zurecht. Beinhalten die 68.795 € die Gesamtkosten für die
Außensanierung und die Wohnung oder nicht ?
Freundliche Grüße
Charlie24
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...die 68.795€ sind nur für die FeWo (direkte Zuordnung)
Schau dir das amtliche Formular an, das ist m. E. durchaus verständlich aufgebaut.
Anlage_V_papier_2023.jpg
Ein Drittel vom Gesamtaufwand gehört in die rechte Spalte der Zeile 56. Die Aufteilung zwischen direkt und verhältnismäßig erfolgt in den Zeilen 57 und 58.Freundliche Grüße
Charlie24
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Aufwendungen, die auf mehrere Jahre verteilt wurden, können natürlich auch in den folgenden Jahren mit dem entsprechenden Anteil abgesetzt werden.
Aufwendungen, die nicht auf mehrere Jahre verteilt wurden, natürlich nicht.
Mit der verhältnismäßigen Zuordnung zu einer Wohnung hat das nichts zu tun. Diese kann in beiden Fällen erforderlich sein oder nicht (bei direkter Zuordnung zu einer Wohnung).Zuletzt geändert von Telepeter; 14.05.2024, 12:22.
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