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Energiepauschale für Vermieter (Nicht erwerbstätig)

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    Energiepauschale für Vermieter (Nicht erwerbstätig)

    Hallo,

    ich hab eine Frage, sollte man keiner Beschäftigung nachgehen und nur Einkünfte aus Vermietung & V. (+Kap) erzielen. (Auch kein Rentner). Wie sieht es dann mit den 300 € Energiepauschale aus?
    Mein Finanzamt meinte damals, dass das einfach dann mit der Einkommensteuer verrechnet wird. Was es aber dann nun nicht wurde. Nun habe ich wieder mit dem Finanzamt gesprochen und der Beamte war sich erst selbst nicht sicher, ob die einem zustehen. Meinte auch das sich da ja mehrmals etwas geändert hat - Stichwort Rentner (was hier aber ja wohl nicht greift)
    Im Prinzip stehen diese doch jedem zu oder? Vom studierenden bis Renter....

    Wie seht ihr das? Gibt es da irgendwo etwas eindeutiges/schriftliches zu finden. Bei google wird dieser Spezialfall irgendwie nicht gefunden, dort geht es meist um Renter oder so...


    #2
    Mein Finanzamt meinte damals, dass das einfach dann mit der Einkommensteuer verrechnet wird. Was es aber dann nun nicht wurde.
    Wer nur Vermietungseinkünfte erzielt hat, hatte nie einen Anspruch auf die EPP. Andere haben sie dafür zweimal bekommen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Dachte eigentlich die bekommt jeder. Dann ist nur der "Privatier" ausgeschlossen?

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        #4
        Dann ist nur der "Privatier" ausgeschlossen?
        Nicht nur der, auch die Hausfrau ohne Erwerbseinkommen hatte keinen Anspruch auf die EPP.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Kann man das irgendwo nachlesen?
          Der Arbeitslose hat doch auch Anspruch oder? Also Alle die Arbeiten, studieren Rentner sind usw. Also im Prinzip nur die paar die anderweitig ihr Leben bestreiten sind ausgenommen - hart...

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            #6
            Zitat von steuernix Beitrag anzeigen
            Kann man das irgendwo nachlesen?
            Natürlich. Wenn man nicht ins Gesetz gucken will, dann hilft oft auch Wikipedia.

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

              Natürlich. Wenn man nicht ins Gesetz gucken will, dann hilft oft auch Wikipedia.
              Da sieht es so danach aus. Ganz schön ungerecht. Bedeutet wer sich selber über Wasser halten kann, und dem Staat nicht auf der Tasche liegt (wie Hausfrauen) gehen leer aus. Alle anderen bekommen was....

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                #8
                Interessante Schlussfolgerung: Ich jedoch liege auch niemandem auf der Tasche (einschließlich "Staat") und habe die EPP trotzdem bekommen. Alles eine Frage der richtigen Taschenwahl.

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                  #9
                  Ganz schön ungerecht.
                  Bei solchen Hauruck-Maßnahmen, wie es die EPP nun mal war, geht oft etwas schief. Bei der EPP sind eben besonders viele Fehler gemacht worden.

                  Ob das der Altersentlastungsbetrag war, den Rentner bekommen haben, Versorgungsempfänger aber nicht, die doppelte Gewährung an über 2 Mio.

                  Rentner, weil man dieser Gruppe die EPP ursprünglich überhaupt nicht geben wollte oder die Steuerfreistellung über den Härtefallfreibetrag von 410 €,

                  von dem meine Schwiegertochter profitiert hat.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Meines Erachtens hat der Staat hier verantwortungslos Geld zum Fenster rausgeschmissen. Genauso unnötig waren die Preisdeckel für Gas und Strom. Die waren nur für die Energieversorger nützlich. Wer sich ein bisschen umgetan hat, bekam die Energie einiges billiger bekommen als zum Deckelpreis.

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                      #11
                      Wer sich ein bisschen umgetan hat, bekam die Energie einiges billiger bekommen als zum Deckelpreis.
                      So allgemein stimmt das doch auch nicht. Wenn jemand über Fernwärme versorgt wird, wie das bei unserem Einfamilienhaus der Fall ist,

                      der kann den Lieferanten nicht wechseln.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Auch ALG I- und Krankengeldempfänger (ohne Arbeitsverhältnis) gingen leer aus.

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                          #13
                          Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
                          Interessante Schlussfolgerung: Ich jedoch liege auch niemandem auf der Tasche (einschließlich "Staat") und habe die EPP trotzdem bekommen. Alles eine Frage der richtigen Taschenwahl.
                          So wars auch nicht gemeint, bzw. nur in Beziehung auf die Empfänger von Leistungen bezogen, dass die die keine extra Leistungen in Anspruch nehmen dort bei der Pauschale explizit ausgenommen werden. Alle anderen Bekommen ja was.
                          Und das Arbeitnehmer und Selbstständige was bekommen war ja klar.

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Bei solchen Hauruck-Maßnahmen..
                            Ja, von mir aus hätte auch keiner was bekommen müssen oder halt alle. Aber hier so eine kleine Gruppe nicht zu berücksichtigen...

                            Aber wichtig war für mich nur, ob ich Einspruch einlegen muss. Damals hat mir das Finanzamt nämlich noch gesagt, dass es mir zusteht. Aber wenn es nach hiesiger Meinung fundiert nicht stimmt, kann ich es mir sparen.

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                              #15
                              Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                              Auch ALG I- und Krankengeldempfänger (ohne Arbeitsverhältnis) gingen leer aus.
                              Auch ungut. Hätte man mal einen Tag einen Minijob gemacht, dann hätte ich jetzt 300 Euro mehr ;-)

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