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Krankengeld - Vorsorgeaufwendungen

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    Krankengeld - Vorsorgeaufwendungen

    Hallo, ich fülle gerade in MeinElster die Steuererklärung für meinen Vater aus. Im Jahr 2023 war er ab etwa April arbeitsunfähig krankgeschrieben und erhielt nach einiger Zeit dann auch Krankengeld für das restliche Jahr. Das ist ja erstmal ein Indiz dafür, dass potentiell eine Nachzahlung anstehen könnte. Die Krankengeldzahlungen sind zwar grundsätzlich steuerfrei, können aber im Rahmen des Progressionsvorbehalts den individuellen Steuersatz raufsetzen, womit das Einkommen vor dem Krankenstand höher versteuert wird und somit eine Nachzahlung droht.

    Habe ich das soweit richtig verstanden?

    Im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen kann man ja gewisse Haftpflichtversicherungen etc. ansetzen. Der Maximalbetrag für Einzelveranlagung beträgt hier 1900€, was bei normalen Vollzeitarbeitgebern oft schon allein durch Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist. Die Angabe weiterer Versicherungen etc. ist in dem Fall also überflüssig. Stimmt doch soweit auch, oder?

    Hier setzt sich das so zusammen
    KV 988 €
    PV 192€
    ALV 160€
    Summe 1340€

    Damit wären die 1900€ Maximalbetrag noch nicht erreicht.
    Wenn ich weitere Haftpflichtversicherungen (Kfz Haftpflicht, Privathaftpflicht) eintrage, ändert sich die berechnete Erstattung/Nachzahlung aber nicht.
    Woran könnte das liegen?

    Zählt in den Maximalbetrag von 1900€ auch die Beiträge zur Rentenversicherung?

    Danke!

    #2
    Zitat von DonkiKonk Beitrag anzeigen
    Hallo, ich fülle gerade in MeinElster die Steuererklärung für meinen Vater aus. Im Jahr 2023 war er ab etwa April arbeitsunfähig krankgeschrieben und erhielt nach einiger Zeit dann auch Krankengeld für das restliche Jahr. Das ist ja erstmal ein Indiz dafür, dass potentiell eine Nachzahlung anstehen könnte. Die Krankengeldzahlungen sind zwar grundsätzlich steuerfrei, können aber im Rahmen des Progressionsvorbehalts den individuellen Steuersatz raufsetzen, womit das Einkommen vor dem Krankenstand höher versteuert wird und somit eine Nachzahlung droht.

    Habe ich das soweit richtig verstanden?
    Ja.

    Zitat von DonkiKonk Beitrag anzeigen

    Im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen kann man ja gewisse Haftpflichtversicherungen etc. ansetzen. Der Maximalbetrag für Einzelveranlagung beträgt hier 1900€, was bei normalen Vollzeitarbeitgebern oft schon allein durch Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist. Die Angabe weiterer Versicherungen etc. ist in dem Fall also überflüssig. Stimmt doch soweit auch, oder?


    Ja. Erhöhen können sich die 1900 € nur durch Beiträge zu gesetzlichen Krankenversicherung (oder Basisabsicherung in der PKV) oder zur Pflegeversicherung.


    Zitat von DonkiKonk Beitrag anzeigen

    Hier setzt sich das so zusammen
    KV 988 €
    PV 192€
    ALV 160€
    Summe 1340€

    Damit wären die 1900€ Maximalbetrag noch nicht erreicht.
    Wenn ich weitere Haftpflichtversicherungen (Kfz Haftpflicht, Privathaftpflicht) eintrage, ändert sich die berechnete Erstattung/Nachzahlung aber nicht.
    Woran könnte das liegen?

    Das kann dann nur daran liegen, dass die Steuer bereits "0" beträgt. Mehr als die gezahlte Steuer kann nicht erstattet werden.

    Oder die weiteren Versicherungen wurden in ein falsches Feld eingetragen.



    Zitat von DonkiKonk Beitrag anzeigen

    Zählt in den Maximalbetrag von 1900€ auch die Beiträge zur Rentenversicherung?



    Die Rentenversicherungsbeiträge haben mit dieser Begrenzung auf 1.900 € nichts zu tun, hier gelten andere Regelungen.
    Zuletzt geändert von Telepeter; 16.05.2024, 07:54.

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      #3
      Zunächst alles richtig.

      Die Rentenversicherung ist separat.

      Beträgt die Einkommensteuer ggf. so oder so 0 € ? Gab es einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr ? Gab es hohe Handwerkerleistungen / haushaltsnahe Dienstleistungen ?
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Zitat von DonkiKonk Beitrag anzeigen
        bei normalen Vollzeitarbeitgebern
        Du meinst wenn man bei einem Vollzeitarbeitgeber beschäftigt ist?

        Ansonsten bin ich ganz bei Telepeter. Wie hoch ist denn die festgesetzte Steuer?

        Kommentar


          #5
          Zitat von DonkiKonk Beitrag anzeigen
          Hallo, ich fülle gerade in MeinElster die Steuererklärung für meinen Vater aus. Im Jahr 2023 war er ab etwa April arbeitsunfähig krankgeschrieben und erhielt nach einiger Zeit dann auch Krankengeld für das restliche Jahr. Das ist ja erstmal ein Indiz dafür, dass potentiell eine Nachzahlung anstehen könnte. Die Krankengeldzahlungen sind zwar grundsätzlich steuerfrei, können aber im Rahmen des Progressionsvorbehalts den individuellen Steuersatz raufsetzen, womit das Einkommen vor dem Krankenstand höher versteuert wird und somit eine Nachzahlung droht.

          Habe ich das soweit richtig verstanden?
          Ich würde sagen nicht ganz, weil der Vater seine Steuerfreibeträge nur anteilig bis zum Krankengeldbezug ausnutzen konnte. Da der bis dahin bezogene Lohn vermutlich gering war, zahlte er sicherlich keine Steuern und deshalb kann sich der Progressionsvorbehalt nicht auswirken.

          Zuletzt geändert von Trekker; 16.05.2024, 09:51.

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            #6
            Du musst mal die "detaillierte Steuerberechnung" als pdf erzeugen. Alleine der angezeigte Erstattungsbetrag ist nicht aussagekräftig. Wenn die festgesetzte Steuer "0" ist geht nicht mehr!

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

              Du meinst wenn man bei einem Vollzeitarbeitgeber beschäftigt ist?

              Ansonsten bin ich ganz bei Telepeter. Wie hoch ist denn die festgesetzte Steuer?
              Hab mich vertippt, meinte dass die 1900€ Vorsorgeaufwendungen bei Arbeitnnehmern regelmäßig ja schon allein durch die Krankenversicherungsbeiträge ausgeschöpft sind


              Also momentan zeigt es an, dass knapp 67€ nachgezahlt werden müssen

              Arbeitslohn 14.048,00 €
              Lohnersatzleistungen 15.479,00 €

              Vorsorgeaufwendungen
              Krankenversicherung 988 €
              Pflegeversicherung 192€
              Arbeitslosenversicherung160€
              Summe 1340€

              Zeile 36 der Lohnsteuerbescheinigung weißt Arbeitnehmerbeiträge zu Zusatzversorgung i.H.v. 598,00€ aus
              Rechnet man das zu den 1340€ dann hat man die Summe von 1938 €, was > 1900 € wäre

              Liegt da der Hund begraben? Also zählt dieser Betrag zum Maximalbetrag dazu?
              Das würde ja erklären, warum man trotz Hiinzufügen von weiteren Ausgaben für Haftpflichtversicherungen usw den nachzuzahlenden Betrag nicht schmälern kann
              Eben weil die 1900€ also doch schon ausgeschöpft sind?

              Als einziges Stellrad blieben dann die außergewöhnlichen Belastungen.
              Aber Medikamente und Arztrechnungen sind unterhalb der zumutbaren Belastungsgrenze

              Arg viel weitere absetzbare Dinge gibt es für normal angestellte Arbeitnnehmer nicht oder?

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                #8
                Zitat von DonkiKonk Beitrag anzeigen


                Zeile 36 der Lohnsteuerbescheinigung weißt Arbeitnehmerbeiträge zu Zusatzversorgung i.H.v. 598,00€ aus
                Rechnet man das zu den 1340€ dann hat man die Summe von 1938 €, was > 1900 € wäre

                Liegt da der Hund begraben? Also zählt dieser Betrag zum Maximalbetrag dazu?
                Genau so ist es. Das zählt zu "weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" und fällt unter das 1900 € - Limit.

                Hast Du die 30% Behindertenpauschbetrag drin (Anlage Außergewöhnliche Belastungen)?

                Ansonsten evtl. noch Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerkosten.
                Da fällt zum Beispiel der Schornsteinfeger rein.
                Auch wenn diese Kosten anteilig in der Nebenkostenabrechnung des Vermieters oder Verwalters stehen.
                Oder auch Reparaturen von Haushaltsgroßgeräten wie Waschmaschine.
                Immer nur der Lohnanteil.
                Oder die Installation von Antenne, Kabelanschluss, Telefon. Auch hier immer nur die Arbeitskosten.

                Vielleicht noch Spenden an gemeinnützige Organsiationen. Und die evtl. gezahlte Kirchensteuer bei den Sonderausgaben. Allerdings geht da wieder die in diesem Jahr erstattete Kirchensteuer ab.

                Ansonsten ist das doch ein akzeptables Ergebnis, fünstellige Lohnersatzleistungen ohne Steuerabzug erhalten und nur zweistellige Nachzahlung.
                Zuletzt geändert von Telepeter; 16.05.2024, 18:06.

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                  #9
                  Zitat von DonkiKonk Beitrag anzeigen

                  Das würde ja erklären, warum man trotz Hiinzufügen von weiteren Ausgaben für Haftpflichtversicherungen usw den nachzuzahlenden Betrag nicht schmälern kann
                  Eben weil die 1900€ also doch schon ausgeschöpft sind?
                  So wird es wohl sein. Einen Blick in die detaillierte Berechnung zu werfen stellt keine Option dar? Dann würde man doch sehen, ob die 1900 schon erreicht sind.

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                    #10
                    Genau so ist es. Das zählt zu "weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" und fällt unter das 1900 € - Limit.
                    Wenn die Zusatzversicherung nicht bereits vor 2005 bestanden hätte, würde das überhaupt nicht zählen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Ist eine VBL Zusatzversorgung welche seit den 90ern Jahren existiert

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                        #12
                        Ist eine VBL Zusatzversorgung welche seit den 90ern Jahren existiert
                        Das habe ich schon auch angenommen, ich habe ja deshalb den Konjunktiv benutzt.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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