Hallo, ich fülle gerade in MeinElster die Steuererklärung für meinen Vater aus. Im Jahr 2023 war er ab etwa April arbeitsunfähig krankgeschrieben und erhielt nach einiger Zeit dann auch Krankengeld für das restliche Jahr. Das ist ja erstmal ein Indiz dafür, dass potentiell eine Nachzahlung anstehen könnte. Die Krankengeldzahlungen sind zwar grundsätzlich steuerfrei, können aber im Rahmen des Progressionsvorbehalts den individuellen Steuersatz raufsetzen, womit das Einkommen vor dem Krankenstand höher versteuert wird und somit eine Nachzahlung droht.
Habe ich das soweit richtig verstanden?
Im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen kann man ja gewisse Haftpflichtversicherungen etc. ansetzen. Der Maximalbetrag für Einzelveranlagung beträgt hier 1900€, was bei normalen Vollzeitarbeitgebern oft schon allein durch Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist. Die Angabe weiterer Versicherungen etc. ist in dem Fall also überflüssig. Stimmt doch soweit auch, oder?
Hier setzt sich das so zusammen
KV 988 €
PV 192€
ALV 160€
Summe 1340€
Damit wären die 1900€ Maximalbetrag noch nicht erreicht.
Wenn ich weitere Haftpflichtversicherungen (Kfz Haftpflicht, Privathaftpflicht) eintrage, ändert sich die berechnete Erstattung/Nachzahlung aber nicht.
Woran könnte das liegen?
Zählt in den Maximalbetrag von 1900€ auch die Beiträge zur Rentenversicherung?
Danke!
Habe ich das soweit richtig verstanden?
Im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen kann man ja gewisse Haftpflichtversicherungen etc. ansetzen. Der Maximalbetrag für Einzelveranlagung beträgt hier 1900€, was bei normalen Vollzeitarbeitgebern oft schon allein durch Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist. Die Angabe weiterer Versicherungen etc. ist in dem Fall also überflüssig. Stimmt doch soweit auch, oder?
Hier setzt sich das so zusammen
KV 988 €
PV 192€
ALV 160€
Summe 1340€
Damit wären die 1900€ Maximalbetrag noch nicht erreicht.
Wenn ich weitere Haftpflichtversicherungen (Kfz Haftpflicht, Privathaftpflicht) eintrage, ändert sich die berechnete Erstattung/Nachzahlung aber nicht.
Woran könnte das liegen?
Zählt in den Maximalbetrag von 1900€ auch die Beiträge zur Rentenversicherung?
Danke!
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