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Grad der Behinderung - ab wann sinnvoll anzugeben?

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    Grad der Behinderung - ab wann sinnvoll anzugeben?

    Sorry dass ich jetzt schon das dritte Thema aufmache, ist aber auch das letzte, versprochen
    Ich dachte ich erstelle sie einzeln als gesammelt, damit eventuell Leute die später nach ähnlichen Themen recherchieren, direkt auf das passende Thema kommen und die Threads damit auch in Zukunft vielleicht noch dem ein oder anderem helfen..

    Es geht um den Grad der Behinderung bzw. den Behinderten Pauschbetrag
    Die Situation ist, dass mein Vater einen GdB von 30 ohne Einschränkung der körperlichen Bewegung hat, dafür aber einen Gleichstellungsbescheid

    Ist folgendes richtig?

    BIS 2020
    Hier wurde einem der Pauschbetrag unterhalb 50% nur dann gewährt, wenn die körperliche Bewegeglichkeit eingeschränkt ist.
    Ohne Einschränkungen der Bewegung wurde einem der Pauschbetrag erst ab 50% angerechnet

    SEIT 2021
    Diese Einschränkung ist weggefallen, auch Menschen mit GdB unterhalb 50% bekommen auch ohne Einschränkung der Bewegung anteilig den Pauschbetrag

    Welche Auswirkungen hat ein Gleichstellungsbescheid hierauf?
    Angenommen GdB 30% + Gleichstellung zur Schwerbehinderung

    Da die Schwerbehinderung sonst erst ab 50% GdB gillt, wird man mit 30% + Gleichstellung dann steuerlich ebenfalls als 50% GdB angesehen?

    Ich überlege gerade, welche Werte ich in Elster eintragen soll

    #2
    Nach meinem Wissensstand ist der Gleichstellungsbescheid für die steuerliche Berücksichtigung ohne Bedeutung. Hier zählt nur der Prozentsatz und die Merkzeichen.

    Die Angabe ist somit erst ab 2021 sinnvoll mit den 30%
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      Nach aktuellem Rechtsstand wird der GdB bereits ab 20 berücksichtigt, ohne weitere Voraussetzungen. 2021 ist eine grundlegende Änderung erfolgt mit Verdopplung der bis 2020 geltenden Beträge. Tabelle steht im Gesetz. Es gilt bei Änderungen der höchste GdB und zwar immer ab dem Datum der Antragstellung beim Versorgungsamt. Die Behindertenpauschbeträge sind Jahresbeträge, sie werden auch gewährt wenn die Voraussetzungen nur während eines Teils des Jahres vorgelegen haben.

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        #4
        Danke für die Infos!
        Also Gleichstellung keine steuerlichen Auswirkungen bzw. Erhöhung der Pauschale

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          #5
          Genau so isses.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Hallo DonkiKonk,

            die Gleichstellung hat nur innerbetriebliche Bedeutung, so ist der chronisch Kranke einem Schwerbehindertem gleichgestellt
            und genießt erweiterten Kündigungsschutz. Das hat Vorteile bei der Auswahl der zu Kündigenden und
            es braucht die Zustimmung des Versorgungsamtes zur Kündigung.

            Gruß - Hans

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