Sorry dass ich jetzt schon das dritte Thema aufmache, ist aber auch das letzte, versprochen
Ich dachte ich erstelle sie einzeln als gesammelt, damit eventuell Leute die später nach ähnlichen Themen recherchieren, direkt auf das passende Thema kommen und die Threads damit auch in Zukunft vielleicht noch dem ein oder anderem helfen..
Es geht um den Grad der Behinderung bzw. den Behinderten Pauschbetrag
Die Situation ist, dass mein Vater einen GdB von 30 ohne Einschränkung der körperlichen Bewegung hat, dafür aber einen Gleichstellungsbescheid
Ist folgendes richtig?
BIS 2020
Hier wurde einem der Pauschbetrag unterhalb 50% nur dann gewährt, wenn die körperliche Bewegeglichkeit eingeschränkt ist.
Ohne Einschränkungen der Bewegung wurde einem der Pauschbetrag erst ab 50% angerechnet
SEIT 2021
Diese Einschränkung ist weggefallen, auch Menschen mit GdB unterhalb 50% bekommen auch ohne Einschränkung der Bewegung anteilig den Pauschbetrag
Welche Auswirkungen hat ein Gleichstellungsbescheid hierauf?
Angenommen GdB 30% + Gleichstellung zur Schwerbehinderung
Da die Schwerbehinderung sonst erst ab 50% GdB gillt, wird man mit 30% + Gleichstellung dann steuerlich ebenfalls als 50% GdB angesehen?
Ich überlege gerade, welche Werte ich in Elster eintragen soll
Ich dachte ich erstelle sie einzeln als gesammelt, damit eventuell Leute die später nach ähnlichen Themen recherchieren, direkt auf das passende Thema kommen und die Threads damit auch in Zukunft vielleicht noch dem ein oder anderem helfen..
Es geht um den Grad der Behinderung bzw. den Behinderten Pauschbetrag
Die Situation ist, dass mein Vater einen GdB von 30 ohne Einschränkung der körperlichen Bewegung hat, dafür aber einen Gleichstellungsbescheid
Ist folgendes richtig?
BIS 2020
Hier wurde einem der Pauschbetrag unterhalb 50% nur dann gewährt, wenn die körperliche Bewegeglichkeit eingeschränkt ist.
Ohne Einschränkungen der Bewegung wurde einem der Pauschbetrag erst ab 50% angerechnet
SEIT 2021
Diese Einschränkung ist weggefallen, auch Menschen mit GdB unterhalb 50% bekommen auch ohne Einschränkung der Bewegung anteilig den Pauschbetrag
Welche Auswirkungen hat ein Gleichstellungsbescheid hierauf?
Angenommen GdB 30% + Gleichstellung zur Schwerbehinderung
Da die Schwerbehinderung sonst erst ab 50% GdB gillt, wird man mit 30% + Gleichstellung dann steuerlich ebenfalls als 50% GdB angesehen?
Ich überlege gerade, welche Werte ich in Elster eintragen soll
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