Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Untervermietung Praxis

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Untervermietung Praxis

    Hallo zusammen,
    die Erlöse aus der Untervermietung Praxis werden als unbeschränkte Werbungskosten eingetragen oder unter VundV?
    Pauschal 120 Euro Verwaltungskosten.
    Was sollte ich ansonsten beachten?
    Nebenkosten?
    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
    LG

    #2
    Erlöse sind jedenfalls keine Werbungskosten.

    Kommentar


      #3
      Hallo zusammen,
      Sorry, richtig. Die Erlöse kommen unter VuV .
      Die Heizungsreperaturkosten kommen unter Werbungskosten (unbeschränkt abzugsfähig) oder unter Vu.V? Wo dort genau.
      LG

      Kommentar


        #4
        Wenn es sich um Vermietungseinkünfte handelt, dann gehören auch die Werbungskosten in die Anlage V.

        Kommentar


          #5
          Hallo zusammen,
          vielen Dank.
          Die Heizugsumgeszslltungskosten ist wegen der Untervermietung veranlasst. Der nicht untervermietet Teil hat auch Vorteile dadurch. Würde man es dann aufteilen? Ggf. wie?
          Was ist noch zu beachten.?
          LG

          Kommentar


            #6
            Hallo zusammen,
            ein gutes neues Jahr wünsche ich Ihnen.

            Danke für Ihre Rückmeldung.

            Es gehört in die Anlage V.

            Wenn ich es dort eintrage wird gefragt,
            wann die Räume erworben wurden.

            Ich habe sie nicht erworben. Ich bin selbst Mieter. Was trage ich dort ein?

            oder was übersehe ich.

            Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
            LG

            Kommentar


              #7
              oder was übersehe ich.
              Untervermietung ist seit 2023 in der neuen Anlage V-Sonstige zu erklären. Dort können aber nur die Einkünfte (der Überschuss) angegeben werden.

              Die Werbungskosten müssen extern ermittelt und von den Einnahmen abgezogen werden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Hallo zusammen,
                vielen Dank.

                Sollte ich im Mantelbogen, im Feld zusätzliche Angaben meine Rechnung, wie ich zu dem Gewinn komme, ausführen?

                Mieteinnahme minus Erhaltungskosten…

                LG

                Kommentar


                  #9
                  Sollte ich im Mantelbogen, im Feld zusätzliche Angaben meine Rechnung, wie ich zu dem Gewinn komme, ausführen?
                  Die Berechnung kannst du doch mit der Belegnachreichung übermitteln.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo zusammen,
                    vielen Dank.

                    Wenn ich dazu aufgefordert werde oder unaufgefordert?

                    Wie geht das praktisch?

                    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

                    LG

                    Kommentar


                      #11
                      Wenn ich dazu aufgefordert werde oder unaufgefordert?
                      Normalerweise erst, wenn das Finanzamt dazu auffordert.

                      Wie geht das praktisch?
                      Die Belegnachreichung ist hier zu finden: https://www.elster.de/eportal/formul...egnachreichung
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Hallo zusammen,
                        vielen Dank.
                        LG

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X