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Untervermietung Praxis

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    Untervermietung Praxis

    Hallo zusammen,
    die Erlöse aus der Untervermietung Praxis werden als unbeschränkte Werbungskosten eingetragen oder unter VundV?
    Pauschal 120 Euro Verwaltungskosten.
    Was sollte ich ansonsten beachten?
    Nebenkosten?
    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
    LG

    #2
    Erlöse sind jedenfalls keine Werbungskosten.

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      #3
      Hallo zusammen,
      Sorry, richtig. Die Erlöse kommen unter VuV .
      Die Heizungsreperaturkosten kommen unter Werbungskosten (unbeschränkt abzugsfähig) oder unter Vu.V? Wo dort genau.
      LG

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        #4
        Wenn es sich um Vermietungseinkünfte handelt, dann gehören auch die Werbungskosten in die Anlage V.

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          #5
          Hallo zusammen,
          vielen Dank.
          Die Heizugsumgeszslltungskosten ist wegen der Untervermietung veranlasst. Der nicht untervermietet Teil hat auch Vorteile dadurch. Würde man es dann aufteilen? Ggf. wie?
          Was ist noch zu beachten.?
          LG

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