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Thema: Anlage KAP - Ausländische Quellensteuer bereits bezahlt

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    Thema: Anlage KAP - Ausländische Quellensteuer bereits bezahlt

    Hallo allerseits,

    ich schlage mich dieses Jahr zum ersten Mal mit Kapitalerträgen aus ausländischen Kreditinstituten herum. Trotz intensiver Internet-Recherche konnte ich meine Frage nicht beantworten (bzw. ich fand widersprüchliche Ergebnisse), daher hoffe ich, hier fündig zu werden.

    Es geht um Folgendes: Ich habe 2023 bei einer österreichischen Bank Zinserträge aus Sparbüchern erzielt. Die Bank hat bei einigen dieser Sparbüchern Quellensteuer (KESt) berechnet und abgebucht. Bei den Eintragungen zur ausländischen Quellensteuer in Elster würde ich nun aber gerne eine Doppelbesteuerung vermeiden, bin aber unsicher, wo diese KEst einzutragen ist.
    Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Zinseinkünfte in Zeile 19, die bereits einbehaltene KESt in Zeile 41 einzutragen ist? Muss ich noch weitere Punkte bedenken?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

    #2
    Hallo,

    Ich habe 2023 bei einer österreichischen Bank Zinserträge aus Sparbüchern erzielt. Die Bank hat bei einigen dieser Sparbüchern Quellensteuer (KESt) berechnet und abgebucht.
    Nach meinen Informationen (Merkblatt vom Bundeszentralamt für Steuern) sind Zinsen in Österreich aber steuerfrei, und damit nicht anrechenbar. (???)
    Ich würde es wohl trotzdem in der Einkommensteuererklärung angeben.

    Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Zinseinkünfte in Zeile 19, die bereits einbehaltene KESt in Zeile 41 einzutragen ist?
    Bei Dividenden wäre das korrekt. Allerdings nur die anrechenbaren Quellensteuern, im Fall Österreich sind das 15%.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort.

      Nach meinen Informationen (Merkblatt vom Bundeszentralamt für Steuern) sind Zinsen in Österreich aber steuerfrei, und damit nicht anrechenbar. (???)
      Ich würde es wohl trotzdem in der Einkommensteuererklärung angeben.
      Das komische ist, dass für ein paar der Sparkonten KESt abgeführt wurde, aber nicht für alle. Ich hab mir das Merkblatt auch angesehen, da steht auch, dass der Quellenstaat volles Besteuerungsrecht hat. Muss ich dann die Konten, wo ich schon KESt bezahlt habe, überhaupt angeben? Sonst zahl ich ja doppelt

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        #4
        Hallo,

        Muss ich dann die Konten, wo ich schon KESt bezahlt habe, überhaupt angeben?
        Ja, auf jeden Fall. Den deutschen Staat interessiert erstmal nicht ob im Ausland etwas bereits versteuert wurde. In Deutschland gilt das Welteinkommensprinzip.

        Es folgt dann aber in den meisten Fällen eine Anrechnung oder Verrechnung der Steuern, eben um eine Doppelbelastung zu vermeiden. Die Einzelheiten gehen aus dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen hervor, das ist aber mitunter ziemlich komplex.
        Im Fall Österreich würde ich - wie schon gesagt - die gezahlte Quellensteuer (bzw. natürlich nur 15% der Zinsen) als anrechenbar sehen. Speziell bei unseren Nachbarländern gibt es eigentlich ganz ordentliche Regelungen, bei Österreich vermute ich das auch (du kannst da aber gerne weiter recherchieren, ich hab da keine Erfahrung und auch keinen Bedarf).

        Sonst zahl ich ja doppelt
        Soll verkommen. Beispielsweise ist das bei Irland praktisch immer der Fall.
        Und auch bei Österreich zahlst du sicher ein wenig doppelt, nämlich den nicht anrechenbaren Teil. Praktisch zahlst du 25% direkt, und oben drauf 11,375% in Deutschland (25% plus Soli minus 15%).
        Ich bin überfragt ob und wenn ja wie und in welcher Höhe man sich die Quellensteuern erstatten lassen kann, wie gesagt habe ich mit Österreich keine Erfahrung. Aber Google hilft da bestimmt.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Hallo reckoner,
          vielen Dank für die Infos. Dann werd ich mal alles so in die Zeilen 19 und 41 angeben oder ev. beim Finanzamt nachhaken. Google konnte mir da leider nicht weiterhelfen...
          LG

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            #6
            Hallo,

            Google konnte mir da leider nicht weiterhelfen...
            Damit war eine Erstattung in Österreich gemeint - ist vielleicht nicht ganz klar geworden.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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